Ersatzpflege (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Ersatzpflege")
Ersatzpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, wenn die eigentliche Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Sie wird bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen.
👇 Das Stichwort „Ersatzpflege“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Pflegestufe 0: Voraussetzungen & Leistungen nach altem RechtWas bedeutete die Pflegestufe 0? Voraussetzungen, Leistungen und Abgrenzung zu heutigen Pflegegraden – verständliche Einordnung der alten Rechtslage.
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Verhinderungspflege: Nachträglicher Antrag nach § 39 SGB XI möglichMuss der Antrag auf Verhinderungspflege vorab gestellt werden? Wann eine nachträgliche Kostenerstattung nach § 39 SGB XI möglich ist – mit Rechtsprechung.
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