Kostengrundentscheidung (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Kostengrundentscheidung")
Die Kostengrundentscheidung legt fest, wer im gerichtlichen Verfahren die Kosten trägt. In sozialgerichtlichen Verfahren erfolgt dies in der Regel nur bei grobem Fehlverhalten oder Rücknahme.
👇 Das Stichwort „Kostengrundentscheidung“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Kostentragungspflicht der Behörde trotz Obsiegens nach § 193 SGGAuch eine obsiegende Behörde kann zur Kostentragung verpflichtet sein, wenn sie durch unrichtige Begründung oder fehlerhafte Beratung Anlass zur Klage gegeben hat. Rechtsprechung des BSG und LSG.
... | mehr
Kostenerstattung im sozialrechtlichen WiderspruchsverfahrenWann muss die Behörde im Widerspruchsverfahren Kosten erstatten? Überblick zu § 63 SGB X – Pflicht zur Kostengrundentscheidung, notwendige Aufwendungen, Hinzuziehung eines Rechtsanwalts und Rechtsprechung von BSG & LSG.
... | mehr