Landessozialgericht (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Landessozialgericht")
Das Landessozialgericht ist die zweite Instanz in der Sozialgerichtsbarkeit. Es prüft Urteile der Sozialgerichte und ist Voraussetzung für eine Revision zum Bundessozialgericht.
👇 Das Stichwort „Landessozialgericht“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Statistik – Verfahren vor den SozialgerichtenFallzahlen, Verfahrensdauer, Untätigkeitsklagen sowie Berufungen/Revisionszahlen vor LSG/BSG – kompakt mit Grafiken & Quellen (Destatis, bis 2018/2020).
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Vertretung und Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren – vor dem LandessozialgerichtIm sozialgerichtlichen Berufungsverfahren besteht kein Anwaltszwang. Wer vor dem Landessozialgericht auftreten darf und wie Berufung und Fristen geregelt sind, erfahren Sie hier.
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