Landessozialgericht (Stichwort)
(3 Beiträge zum Stichwort "Landessozialgericht")
Das Landessozialgericht ist die zweite Instanz in der Sozialgerichtsbarkeit. Es prüft Urteile der Sozialgerichte und ist Voraussetzung für eine Revision zum Bundessozialgericht.
👇 Das Stichwort „Landessozialgericht“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Statistik – Verfahren vor den Sozialgerichten
1. Entwicklung der Fallzahlen ... | 2. Fallzahlen nach Sachgebieten ... | 3. Verfahrensdauer ... | 4, Untätigkeitsklage ... | 5. Landessozialgerichte ...
... | mehrVertretungszwang (Anwaltszwang) vor dem Landessozialgericht?
... anders als in der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht in der Sozialgerichtsbarkeit im Rechtsmittelverfahren kein Anwaltszwang ...
... | mehrDie Berufung gegen Entscheidungen der Sozialgerichte
... Übersicht zu den Grundsätzen des Berufungsrechts im Sozialrecht ... | ... die Berufung muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils erfolgen
... | mehr