Wie hat sich die Zahl der vor den Sozialgerichten anhängigen Verfahren entwickelt?
Wie viele Verfahren liegen zum Hartz 4, zum Schwerbehindertenrecht, zum Sozialversicherungsrecht, … vor?
Wie lang dauert ein Verfahren vor den Sozialgerichten?
1. Entwicklung der Fallzahlen
Die Zahl der insgesamt vor den Sozialgerichten in der ersten Instanz seit 2005 zu Jahresbeginn vorliegenden Verfahren zeigt das folgende Diagramm. Die ausgewiesenen Werte beinhalten nur die Anzahl der Verfahren vor den Sozialgerichten und nicht die Anzahl der Verfahren vor den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht (s. dazu unten 5. und 6.).
2. Fallzahlen nach Sachgebieten
Entsprechend den gesetzlich zugewiesenen Zuständigkeiten zeigt sich in dem folgenden Balkendiagramm die Verteilung der erstinstanzlich erledigten Verfahren nach Sachgebieten. Auch hier werden Verfahren der Landessozialgerichte sowie des Bundessozialgerichts nicht mitgezählt.
Die Mehrzahl der 2017 erledigten Verfahren von 354.590 betraf die Sachgebiete Hartz 4 (124.964), Rentenversicherung (58.333), Krankenversicherung (52.909) und das Schwerbehindertenrecht (44.127).
* ohne Verfahren Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Länder
Weitere statistische Daten zu Sozialgerichten – insbesondere zu den Sachgebieten Hartz 4 und Schwerbehindertenrecht – finden Sie auch in den folgenden Beiträgen:
- Hartz 4 – statistische Daten und Fakten
1. Leistungsberechtigte … | 2. Zahl der Bedarfsgemeinschaften … | 3. Zahlungsansprüche der Bedarfsgemeinschaften … | 4. Widerspruchsverfahren … … | mehr
- Statistiken zum Schwerbehindertenrecht und zum Verfahren …
1. allgemeine statistische Daten zur Schwerbehinderung … | 2. Daten zum Verwaltungsverfahren … | 3. Widerspruchsverfahren | … 4. Klageverfahren … … | mehr
- Statistiken zum Sozialversicherungsrecht und zum Verfahren
1. allgemeine Daten … | 2. Krankenversicherung … | 3. Rentenversicherung … | 4. Unfallversicherung … | 5. Pflegeversicherung … | 6. Klageverfahren … … | mehr
3. Verfahrensdauer
In den vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Berichten der deutschen Sozialgerichte wird zunächst zwischen der Dauer der Klageverfahren und der Dauer der Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz unterschieden:
a) Klageverfahren
52 % der im Jahr 2017 vor den deutschen Sozialgerichten erstinstanzlich erledigten Klageverfahren konnten innerhalb von zwölf Monaten erledigt werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 15,1 Monate.
Von insgesamt 355.297 Klageverfahren wurden gemäß dem folgenden Diagramm 58.612 innerhalb von 3 Monaten, 46.870 nach 3 bis 6 Monaten und weitere 80.049 Verfahren nach 6 bis 12 Monaten nach Eingang erledigt.
Erledigungen insgesamt | 15,2 Monate |
davon durch Urteil | 25,0 Monate |
Aus der Tabelle oben ergibt sich also die durchschnittliche Verfahrensdauer der im Jahr 2018 in erster Instanz vor den deutschen Sozialgerichten erledigten Verfahren mit 15,2 Monaten sowie auch die Verfahrensdauer der davon durch Urteil erledigten Verfahren mit 25 Monaten.
Aus dem folgenden Diagramm ergibt sich die Art der Erledigung im Hinblick auf die insgesamt im Jahr 2018 erledigten Klageverfahren:
b) Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz
Insgesamt 36.727 Fälle zum vorläufigen Rechtsschutz konnten die Sozialgerichte im Jahr 2018 erledigen.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug hier 1,1 Monate (Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 16. September 2019, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2018, 3_3).
Für die im Jahr 2018 erledigten Verfahren beim vorläufigen Rechtsschutz ergibt sich die Art der Erledigung aus dem folgenden Balkendiagramm. Von den 36.727 Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz erledigten die Sozialgerichte 18.717 durch Beschluss:
4. Untätigkeitsklagen
Anfang des Jahres 2020 waren bei den Sozialgerichten in der ersten Instanz 472.605 Verfahren anhängig (vgl. das folgende Diagramm und oben zu 1.). Im Laufe des Jahres 2020 kamen 309.650 Neuzugänge hinzu. Davon waren 15.170 Untätigkeitsklagen. Dies entspricht für das Jahr 2020 einem Anteil von ca. 4,8 % an den Neuzugängen.
Etwa jede 20. Klage war 2020 also eine Untätigkeitsklage.
5. Landessozialgerichte
Die deutschen Landessozialgerichte konnten im Jahr 2018 insgesamt 26.229 Berufungsverfahren erledigen. Die Mehrzahl dieser Erledigungen stammten aus den Gebieten Rentenversicherung (7.283), Hartz 4 (4.931) und Krankenversicherung (3.839):
6. Bundessozialgericht
Die Zahl der Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht ging von 2006 bis 2020 von 1 089 auf 1 035 leicht zurück.
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