Leistungsentgelt (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Leistungsentgelt")
Kurzdefinition.
Das Leistungsentgelt ist das pauschalierte Nettoentgelt, das sich aus dem Bemessungsentgelt durch pauschalierte Abzüge ergibt. Abgezogen werden: 20 % SV-Pauschale, Lohnsteuer nach § 51 Abs. 4 Nr. 1 a EStG und der Solidaritätszuschlag. Rechtsgrundlage ist § 153 SGB III.
Abgrenzung.
Nicht zu verwechseln mit dem Bemessungsentgelt (Brutto im Bemessungszeitraum). Das Leistungsentgelt ist die Basis zur Ermittlung der 60 %/67 % nach § 149 SGB III.
Siehe auch.
§ 149 SGB III, § 151 Abs. 1 S. 1 SGB III, § 153 SGB III.
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