Nahtlosigkeitsregelung (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Nahtlosigkeitsregelung")
Die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) ermöglicht Arbeitslosengeld trotz Erwerbsunfähigkeit, wenn eine Reha oder EM-Rente beantragt ist und der Reha-Träger noch nicht entschieden hat.
👇 Das Stichwort „Nahtlosigkeitsregelung“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Anspruch aus der Nahtlosigkeitsregelung bei WiedereingliederungsmaßnahmenAuch während einer stufenweisen Wiedereingliederung bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III bestehen. Das BSG hat klargestellt: Weder Arbeitslosigkeit noch Verfügbarkeit entfallen.
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Die Nahtlosigkeitsregelung als Sonderform des ArbeitslosengeldesNahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III: ALG I trotz längerer Arbeitsunfähigkeit bis zur Rentenentscheidung. Ende von ALG/Krankengeld, Anspruchsdauer (§ 147), Voraussetzungen & Verhalten der Agentur.
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