RBEG – Gesetz zur Berechnung des Regelbedarfs
(2 Beiträge zum Stichwort "RBEG – Gesetz zur Berechnung des Regelbedarfs")
Das RBEG ist gemeinsam mit den geänderten Vorschriften des SGB XII und SGB II als Art. 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
Die folgenden Vorschriften des RBEG werden hier im Internetauftritt angesprochen. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnet sich der Gesetzestext mit einer Liste der Beiträge, in denen die Vorschrift angesprochen wird.
Beitragsliste
In den folgenden Beiträgen wurde das Stichwort BKGG erwähnt:
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