Sicherungsanordnung (Stichwort)
(1 Beitrag zum Stichwort "Sicherungsanordnung")
Sicherungsanordnung bezeichnet eine einstweilige Anordnung des Sozialgericht, mit der vorläufig Leistungen zugesprochen oder gesperrt werden, wenn ein Hauptsacheverfahren abgewartet werden muss. Sie dient dem Schutz existenzieller Rechte, etwa bei drohender Zahlungseinstellung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen von § 86 b Abs. 2 SGG.
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