Teilzeitbeschäftigung (ALG I) (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Teilzeitbeschäftigung (ALG I)")
Einfluss.
Beschränkt die/der Arbeitslose die Verfügbarkeit auf Teilzeit, kann dies das Bemessungsentgelt mindern (§ 151 Abs. 5 SGB III) – mit Auswirkungen auf die Höhe des ALG.
Abgrenzung.
Nicht gleichzusetzen mit einer tatsächlichen Teilzeitbeschäftigung während des Bemessungszeitraums; entscheidend ist die verfügbarkeitsbezogene Einschränkung.
Siehe auch.
§ 151 Abs. 5 SGB III, Bemessungsentgelt, Leistungsentgelt.
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