Verletztenrente (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Verletztenrente")
Die Verletztenrente wird gezahlt, wenn nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 % dauerhaft besteht (§ 56 SGB VII).
👇 Das Stichwort „Verletztenrente“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
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