Vermögenssorge (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Vermögenssorge")
Die Vermögenssorge ist Teil der elterlichen Sorge oder rechtlichen Betreuung. Sie umfasst die Verwaltung und Verfügung über das Vermögen einer betreuten oder minderjährigen Person.
👇 Das Stichwort „Vermögenssorge“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Der Einwilligungsvorbehalt (§ 1825 BGB): Ein umfassender RatgeberWann wird ein Einwilligungsvorbehalt durch das Betreuungsgericht angeordnet? Erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, die Folgen für Ihre Rechtsgeschäfte und wie Sie sich wehren können.
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Erforderlichkeit der Betreuung (§ 1814 BGB): Voraussetzungen, Grenzen und RechtsprechungEine Betreuung darf nur angeordnet werden, wenn sie erforderlich ist (§ 1814 BGB). Erfahren Sie, wann ein Betreuer bestellt werden darf, welche Alternativen genügen (Vollmacht, Hilfe Dritter) und wie Gerichte die Aufgabenkreise eingrenzen.
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