Wohngemeinschaft (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Wohngemeinschaft")
Wohngemeinschaft liegt vor, wenn mehrere Personen lediglich eine Wohnung teilen, jedoch wirtschaftlich getrennt bleiben. Jeder trägt seine Kosten für Miete, Nebenkosten und Lebensunterhalt selbst. Eine Wohngemeinschaft begründet weder eine Bedarfsgemeinschaft nach § 7 SGB II noch eine Haushaltsgemeinschaft nach § 9 SGB II. Allein die gemeinsame Adresse rechtfertigt keine Einkommensanrechnung.
👇 Das Stichwort „Wohngemeinschaft“ spreche ich in den folgenden Beiträgen an:
Haushaltsgemeinschaft im SGB II & SGB XII – Definition, Vermutung, AbgrenzungHaushaltsgemeinschaft vs. Bedarfsgemeinschaft: Definition, Vermutung (§ 9 SGB II/§ 39 SGB XII), Widerlegung sowie Anrechnung nach Bürgergeld-V (2× RB + KdU, 50 % Überhang).
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Zum Begriff der Bedarfsgemeinschaft in § 7 Abs. 3 und 3 a SGB II... zum Begriff der Bedarfsgemeinschaft in § 7 Abs. 3 und 3 a SGB II ... | ... kurz zum Gesetzestext des § 7 SGB II und zu zwei Gerichtsentscheidungen ...
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