Zuflussprinzip (Stichwort)
(3 Beiträge zum Stichwort "Zuflussprinzip")
Das Zuflussprinzip bedeutet, dass Einkommen im Monat des tatsächlichen Zuflusses berücksichtigt wird. Es ist eine zentrale Regel der Einkommensanrechnung (§ 11 SGB II).
👇 Das Stichwort „Zuflussprinzip“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Schenkung einer Eigentumswohnung während des Bezugs von BürgergeldWann gilt eine geschenkte Eigentumswohnung beim Bürgergeld als Einkommen – und wann als Schonvermögen? Überblick zur Rechtsprechung und § 12 SGB II.
... | mehr
Konsequenzen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 16.12.2008Konsequenzen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 2008, B 4 AS 70/07 R – Kehrseite
... | mehr
Bürgergeld: Einkommensberücksichtigung & Zuflussprinzip nach § 11 SGB IIWann Einkommen beim Bürgergeld angerechnet wird – Grundsatz des Zuflussprinzips (§ 11 SGB II), Ausnahmen für Nachzahlungen, Guthaben & Kindergeld. Mit BSG-Urteilen.
... | mehr