Zuflussprinzip (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Zuflussprinzip")
Das Zuflussprinzip bedeutet, dass Einkommen im Monat des tatsächlichen Zuflusses berücksichtigt wird. Es ist eine zentrale Regel der Einkommensanrechnung (§ 11 SGB II).
👇 Das Stichwort „Zuflussprinzip“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Schenkung einer Eigentumswohnung während des Bezugs von BürgergeldWann gilt eine geschenkte Eigentumswohnung beim Bürgergeld als Einkommen – und wann als Schonvermögen? Überblick zur Rechtsprechung und § 12 SGB II.
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Bürgergeld: Einkommensberücksichtigung & Zuflussprinzip nach § 11 SGB IIWann Einkommen beim Bürgergeld angerechnet wird – Grundsatz des Zuflussprinzips (§ 11 SGB II), Ausnahmen für Nachzahlungen, Guthaben & Kindergeld. Mit BSG-Urteilen.
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