§ 16 SGB IV – Gesamteinkommen
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Gesetzestext (Stand: 30.09.2025)
§ 16 Gesamteinkommen
- Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.
Beitragsliste
In den folgenden Beiträgen habe ich § 16 SGB IV angesprochen:
