§ 168 SGB IX – Erfordernis der Zustimmung
(2 Beiträge mit § 168 SGB IX – Erfordernis der Zustimmung)
Gesetzestext (Stand: 30.09.2025)
- Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
Beitragsliste
In den folgenden Beiträgen habe ich § 168 SGB IX angesprochen:
Klagefrist bei Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes – § 4 KSchG & § 168 SGB IX einfach erklärtKündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes? Wann gilt die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG und wann beginnt sie neu? Unterschiede je nach Kenntnis des Arbeitgebers einfach erklärt.
... | mehr
Grad der Behinderung (GdB) & Grad der Schädigungsfolgen (GdS) – einfach erklärtGdB und GdS einfach erklärt: Unterschied, Antrag & Verfahren (§ 152 SGB IX), Merkzeichen (VersMedV), Schwerbehinderung ab 50, aktuelle Steuer-Pauschbeträge (§ 33b EStG), Rechtsmittel bei Ablehnung
... | mehr