Am 25. Dezember 2002 wurde die Einrichtung einer Registerdatenbank für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beschlossen. Dadurch kann u. a. in Notlagen die Einrichtung einer vorläufigen Betreuung vermieden werden. Dem Betreuungsgericht wird auf Ersuchen Auskunft erteilt.
Die Zahl der Vorsorgeurkunden stiegt schon bis zum 31.12.2009 auf 1.000.000. Danach vervielfachte sich die Anzahl der hinterlegten Urkunden noch einmal.
Nicht nur notarielle Urkunden können registriert werden. Auch privatschriftliche Vollmachten werden aufgenommen!
Seit dem 1. März 2005 kostet die Registrierung eine Gebühr von 18,50 €, bei elektronischer Übermittlung 15,50 €.