Auf dieser Seite liste ich nach kurzen Einführungstexten ca. 20 Beiträge rund um den Familien- und Elternunterhalt systematisch geordnet auf.
Zunehmend gewinnt aber der Familienunterhalt sowie ggf. auch der Trennungsunterhalt für im Heim lebende Ehegatten an Bedeutung. Daher soll auch diese Fallgruppe hier beschrieben werden.
Die Beiträge sollen Ihnen dabei helfen, Probleme im Zusammenhang mit dem Eltern- und Familienunterhalt zu lösen.
1. Familienunterhalt und Ehegattenunterhalt
Wird ein Ehegatte stationär pflegebedürftig, so hat er einen Anspruch auf Familien- oder auch Ehegattenunterhalt. Der Anspruch auf Familienunterhalt nach § 1360 BGB ist ein grundsätzlich wechselseitiger Anspruch unter Ehegatten bei bestehender Lebensgemeinschaft.
2. Berechnung des Elternunterhaltes
Wie wird der Elternunterhalt berechnet?
Können Verbindlichkeiten vom einzusetzenden Vermögen abgezogen werden?
Von dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes ist der Selbstbehalt in Höhe von 1.800,00 € abzuziehen (Stand: 2019). Die Hälfte der ermittelten Differenz schuldet das zum Unterhalt verpflichtete Kind als Elternunterhalt.
Insbesondere Schulden, die eingegangen wurden, bevor Elternunterhalt absehbar war, können eventuell vom einzusetzenden Einkommen abgesetzt werden.
- Zur Berechnung des Elternunterhalts
… zunächst ist das bereinigte Nettoeinkommen zu ermitteln: Nettoerwerbseinkommen + Mieteinnahmen, … – berufsbedingte Aufwendungen – Altersvorsorge … … | mehr
- Zur Berechnung des Elternunterhalts beim verheirateten unterhaltspflichtigen Kind
zur Berechnung des Elternunterhalts beim verheirateten unterhaltspflichtigen Kind | Berücksichtigung der Haushaltsersparnis gemäß einer Entscheidung des BGH … | mehr
- Der Selbstbehalt im Elternunterhaltsrecht
der „Mindestselbstbehalt“ im Elternunterhaltsrecht wird in der Düsseldorfer Tabelle geregelt | zur Anpassung des Elterngeldes … | mehr
- Elternunterhalt – Haftung mehrerer Unterhaltsverpflichteter
zur Quotierung des Elternunterhalts bei mehreren Kindern – mit einer kurzen Beispielberechnung – Link zu den Vorschriften der §§ 1606 ff. BGB … | mehr
Schleswig-Holstein will Einstandspflicht in der Pflege neu regeln
Schleswig-Holstein startet eine Initiative zur Neuregelung des Elternunterhalts bei Pflegebedürftigen. Der Entschließungsantrag wurde am 12. April 2019 im Plenum vorgestellt.
100.000 Euro Einkommen als Grenze
Danach soll die familiäre Einstandspflicht erwachsener Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern begrenzt werden: Sie müssten erst dann für die Kosten aufkommen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt.
Entlastung für Familien mit geringem und mittleren Einkommen
Bisher werden Kinder für die Heimkosten ihrer Eltern herangezogen, wenn …
…
Die von Schleswig-Holstein beabsichtigte Regelung würde der Vorschrift zur Grundsicherung im Alter gemäß § 43 Einsatz von Einkommen und Vermögen, …
(5) Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren … Eltern sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen … beträgt jeweils mehr als 100 000 Euro …
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 43 Abs. 5 S. 1 SGB XII (alte Fassung) entsprechen (ab 1. Januar 2020: § 94 Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
…
(1a) Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100 000 Euro (Jahreseinkommensgrenze). …
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 94 Abs. 1 a XII).
Der Bundestag beschloss am 7. November in Berlin mit den Stimmen von Union und SPD sowie der Grünen das Angehörigen-Entlastungsgesetz von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD).
Danach müssen die Kinder gemäß dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe ab dem 1. Januar 2020 erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro für die Heimkosten der Eltern aufkommen, wenn deren eigene Einkünfte nicht reichen.
3. Altersvorsorge
In welcher Höhe können Leistungen für eine private Altersvorsorge vom anzurechnenden Einkommen abgesetzt werden?
Wie berechnet sich das geschützte Altersvorsorgeschonvermögen?
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach betont, dass die primäre Altersvorsorge (die gesetzliche Rente) für eine angemessene Altersversorgung nicht mehr ausreichen wird. Private Vorsorge muss getroffen werden. Die eigene angemessene Altersvorsorge des unterhaltspflichtigen Kindes geht dann der Sorge für die unterhaltsberechtigten Eltern vor. Die Kosten für eine zusätzliche angemessene Altersvorsorge können vom einzusetzenden Einkommen abgesetzt werden. Für die Altersvorsorge Erspartes kann als Schonvermögen unberücksichtigt bleiben.
- Altersvorsorge und Elternunterhalt
… zur Berücksichtigung des Altersvorsorgeschonvermögens bei der Berechnung des Elternunterhalts gemäß der Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 30. August 2006 … … | mehr
- Elternunterhalt – Kapitalisierung des Altersvorsorgeschonvermögens
Elternunterhalt – Umrechnung von Altersvorsorgeschonvermögen in zukünftiges, fiktives Einkommen gemäß den Vorgaben des § 14 BewG … | 1. Grundsatz … | 2. … … | mehr
- Auswirkungen der „zusätzlichen Altersvorsorge“ auf die Berechnung des Elternunterhalts
… zusätzliche Altersvorsorge … | … Heranziehung des Einkommens und des Vermögens beim Elternunterhalt | … 5 % des Bruttoeinkommens dürfen gespart werden … | mehr
- Vermögenseinsatz des Unterhaltspflichtigen beim Elternunterhalt
Berücksichtigung einer Altersvorsorge beim Elternunterhalt | zur Berechnung des einzusetzenden Vermögens anhand des Kapitalwerts gemäß § 14 BewG … | mehr
4. Wohnvorteil
In welcher Höhe sind Wohnkosten in dem notwendigen Selbstbehalt enthalten?
Einen ersten Anhaltspunkt für die Bemessung der unterhaltsmindernd zu berücksichtigenden Wohnkosten bietet die Düsseldorfer Tabelle mit den Bestimmungen zum Selbstbehalt in Höhe von zurzeit 1.800,00 Euro und der darin enthaltenen mindestens absetzbaren Warmmiete von zurzeit 480,00 Euro (Stand: 2019).
- Reduzierung des Wohnvorteils auf die situationsangemessene Nutzung
Elternunterhalt – kann der Wohnvorteil auf die situationsangemessene Nutzung bei der Berechnung des Elternunterhalts reduziert werden? … | mehr
- Wohnvorteil beim Elternunterhalt – Abzug von nicht umlagefähigen Kosten
Wohnvorteil beim Elternunterhalt – Abzug nicht umlagefähiger Kosten, kurze Anmerkungen zum Urteil des BGH vom 27. Mai 2009 … | mehr
- Wohnvorteil und Elternunterhalt
… zur Berechnung des Wohnvorteils auf der Grundlage der unter den gegebenen Verhältnissen ersparten Mietzinsen gemäß dem BGH … … | mehr
Auf den Beitragsseiten können Sie unentgeltlich Fragen stellen und kommentieren sowie Fragen anderer Leser auch selbst beantworten!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich
schon aus zeitlichen Gründen nur kurze und einfache Fragestellungen zu einem einfachen Sachverhalt beantworten werde. Einige Fragen werde ich auch aus Zeitgründen nicht beantworten können. Bitte nehmen Sie von telefonischen Anfragen Abstand!
Dieser Internetauftritt kann nur ein erster Ratgeber sein. Dieser Internetauftritt kann und soll eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Dies gilt insbesondere für eine Überprüfung der Berechnung des Elternunterhalts durch das Sozialamt und eine entsprechende Klage vor dem Amtsgericht. Ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts ist eine Nutzen bringende Antwort nicht möglich. Sehr oft ist schon der Sachverhalt so komplex, dass eine sinnvolle Antwort und eine erste Berechnung ohne Vorlage weiterer Unterlagen (Auskunft gegenüber dem Sozialamt, Unterlagen zum Einkommen und zur Altersvorsorge sowie zur Wohnung, Schriftverkehr …) und/oder ein Gespräch nicht möglich ist.
Bevor Sie eine Frage stellen, prüfen Sie bitte, ob Sie Ihre Frage nicht bereits mit in den Beiträgen gegebenen Informationen selbst beantworten können! Sie können sich anhand der Einführungsseiten (vgl. Startseite) sowie des Stichwortverzeichnisses (vgl. „mehr zum Thema“ unter den Beiträgen) einen Überblick über die hier bereits behandelten Fragen verschaffen.
Bitte achten Sie auch darauf, eine Frage in dem passenden Zusammenhang, also in dem passenden Beitrag zu stellen! Mir ist es aus technischen Gründen nicht möglich, Fragen in einen anderen Beitrag zu verschieben.
p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.
5. Schenkung und Schenkungsrückforderung
Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Schenkungsrückforderungsanspruch?
Wer kann den Rückforderungsanspruch geltend machen?
Wie lange kann ein Geschenk zurückgefordert werden?
Zum vorrangig einzusetzenden Vermögen des unterhaltsbedürftigen Elternteils gehört auch der Anspruch auf Rückforderung von Geschenken wegen Verarmung des Schenkers gemäß § 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
(1) Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten …
Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt§ 528 BGB. Den Rückforderungsanspruch kann das Sozialamt für den Unterhaltsberechtigten geltend machen, wenn bereits Leistungen ausgekehrt wurden.
Die Rückforderung ist erst nach 10 Jahren ausgeschlossen, § 529 Ausschluss des Rückforderungsanspruchs
(1) Der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes ist ausgeschlossen, wenn … zur Zeit des Eintritts seiner Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes zehn Jahre verstrichen sind. …
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 529 Abs. 1 BGB.
- Elternunterhalt – Rückforderung von Schenkungen und Überleitung des Anspruchs
Elternunterhalt … | … Rückforderung von Schenkungen und Überleitung des Anspruchs auf den Sozialhilfeträger gemäß § 93 SGB XII … | … Voraussetzungen der Überleitung … … | mehr
- Die Beschränkung der Überleitung des Schenkungsrückforderungsanspruches
Die Beschränkung der Überleitung des Schenkungsrückübertragungsanspruches …| … zu den Grenzen der Überleitung … | … zur Höhe der Überleitung … … | mehr
6. weitere Fragestellungen zum Elternunterhalt
Fordert das Sozialamt auch Leistungen zur Grundsicherung im Alter von den Kindern zurück?
Wann wird der Anspruch auf Elternunterhalt verwirkt?
Ist der Ehegatte des unterhaltspflichtigen Kindes zur Auskunft verpflichtet?
Ansprüche des Elternteils gegenüber dem unterhaltspflichtigen Kind werden ggf. auf das Sozialamt übergeleitet und vom Sozialamt gegenüber dem unterhaltspflichtigen Kind geltend gemacht. Dies geschieht oft, wenn die Kosten für das Pflegeheim aus der Rente, der Grundsicherung im Alter und der Pflegeversicherung nicht gedeckt werden können. Leistungen zur Grundsicherung im Alter werden vom Sozialamt in der Regel ohne Berücksichtigung des Einkommens der Kinder gezahlt, § 43 … Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen
(5) Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern … sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen … beträgt jeweils mehr als 100 000 Euro …
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 43 Abs. 5 S. 1 SGB XII.
Eine (teilweise) Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt kommt nur in sehr seltenen Ausnahmefällen in Betracht. Dies gilt beispielsweise, wenn der Elternteil seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen das Kind schuldig gemacht hat, § 1611 Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung
(1) …, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen … schuldig gemacht, …
Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt§ 1611 Abs. 1 BGB.
- Zur Auskunftspflicht des Ehegatten des nicht unterhaltspflichtigen Kindes gemäß § 117 SGB XII
Wirksam kann ein Auskunftsbegehren gemäß § 117 SGB Abs. 1 XII auch gegenüber dem Ehegatten des unterhaltspflichtigen Kindes geltend gemacht werden. … | mehr
- Zur Höhe der vom unterhaltsverpflichteten Kind zu tragenden Heimkosten
In zwei Entscheidungen führte der BGH nachvollziehbar aus, in welcher Höhe die anfallenden Heimkosten vom unterhaltspflichtigen Kind zu tragen sind … … | mehr
- Grundsicherung im Alter und Elternunterhalt
… zu den Leistungen der Grundsicherung im Alter und zum Elternunterhalt mit kurzen Beispielsfällen für eine erste Übersicht … … | mehr
- Elternunterhalt bei Leistungen zur Grundsicherung im Alter
… nach § 43 SGB XII bleibt Einkommen des Kindes bei Leistungen zur Grundsicherung im Alter unberücksichtigt, wenn das Gesamteinkommen unter 100.000,00 € liegt … … | mehr
- Elternunterhalt (Verwandtenunterhalt) – Sozialrecht oder Familienrecht?
… eine kurze Einleitung zum Elternunterhalt bzw. zum Verwandtenunterhalt … | Elternunterhalt (Verwandtenunterhalt) – Sozialrecht oder Familienrecht? … … | mehr
- Anspruchsübergang als unzulässige Härte gemäß § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII
… zum Urteil des OLG Oldenburg vom 14. Januar 2010 (14 UF 134/09) | Anspruchsübergang als unzulässige Härte gemäß § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII … … | mehr
- Elternunterhalt – Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes gemäß § 94 SGB XII
… gewähren die Sozialhilfeträger Leistungen an die Eltern, so gehen die Unterhaltsansprüche gemäß § 94 SGB XII auf die Behörde über … … | mehr
- Elternunterhalt – Unterhaltspflicht auch gegenüber Schwiegereltern?
Unterhaltsverpflichtung auch gegenüber Schwiegereltern? … | … zur Überleitung von Ansprüchen gemäß § 94 SGB XII und zum Elternunterhalt … … | mehr
- Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch
… keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem volljährigen Sohn gemäß dem BGH … … | mehr
- Beschränkung und Wegfall der Unterhaltsverpflichtung gemäß § 1611 BGB
Elternunterhalt – Beschränkung und Wegfall der Unterhaltsverpflichtung gemäß § 1611 BGB … | … zu den Fallgruppen gemäß § 1611 Abs. 1 S. 1 BGB … … | mehr