Die Zahl der laufenden gerichtlichen Betreuungsverfahren stieg zunächst bis 2012 an und entwickelte sich dann rückläufig.
Der Gesetzgeber weist die Entscheidungen im Betreuungsrecht dem Betreuungsgericht zu. Beim Amtsgericht werden Betreuungsabteilungen eingerichtet, die im Ergebnis Entscheidungen zur Erstbestellung eines Betreuers sowie zur Aufhebung, Erweiterung und Einschränkung der Betreuung treffen müssen.

Weitere statistische Daten zu den Sozialgerichten habe ich in dem Beitrag
unter 4. statistische Daten ausgewertet.
Dort werden u. a. Fallzahlen von 2017 zu den erledigten Verfahren nach Sachgebieten und die durchschnittliche Verfahrensdauer der 2017 erledigten Verfahren angesprochen.