Die Zahl der laufenden gerichtlichen Betreuungsverfahren stieg zunächst bis 2012 an und entwickelte sich dann rückläufig.
Der Gesetzgeber weist die Entscheidungen im Betreuungsrecht dem Betreuungsgericht zu. Beim Amtsgericht werden Betreuungsabteilungen eingerichtet, die im Ergebnis Entscheidungen zur Erstbestellung eines Betreuers sowie zur Aufhebung, Erweiterung und Einschränkung der Betreuung treffen müssen.
