Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 1 SGB XII – Aufgabe der Sozialhilfe

(1 Beitrag mit § 1 SGB XII – Aufgabe der Sozialhilfe)

 
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019):
§ 1 Aufgabe der Sozialhilfe

  •       Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.

zur Übersicht SGB XII

In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • Fragezeichen, Männchen sitzend auf Geld
    Sozialhilfe oder Hartz IV – Anrechnung der Rente als Einkommen

    Sowohl für Empfänger einer Altersrente als auch für Empfänger einer Erwerbsminderungsrente, die aufstockende Leistungen zum Hartz IV ...
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 1 SGB XII – Aufgabe der Sozialhilfe abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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