SGB XII (Sozialhilfe)
Das Sozialgesetzbuch XII regelt die Sozialhilfe. Sozialhilfe soll nicht nur Armut verhindern, sondern dem Empfänger der Hilfe eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht.
Auf der Übersichtsseite Was wird als Einkommen angerechnet?
Wie viel darf ein leistungsberechtigter Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung im Alter hinzuverdienen?
...Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter liste ich die Beiträge zu dem Stichwort SGB XII systematisch geordnet auf.
Das SGB XII trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Es löste nach über 40 Jahren das BSHG vom 30. Juni 2001 ab.
Die folgenden Vorschriften des SGB XII spreche ich hier im Internetauftritt an. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnen Sie den Gesetzestext mit einer Liste der Beiträge, in denen ich die Vorschrift behandelt habe.
- Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften - Zweites Kapitel
Leistungen der Sozialhilfe - Drittes Kapitel
Hilfe zum Lebensunterhalt - Viertes Kapitel
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ...
- Sechstes Kapitel
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - Siebtes Kapitel
Hilfe zur Pflege - ...
- Elftes Kapitel
Einsatz des Einkommens und des Vermögens - ...
- Dreizehntes Kapitel
Kosten - Vierzehntes Kapitel
Verfahrensbestimmungen - Sechzehntes Kapitel
Übergangs- und Schlussbestimmungen - ...
- Anlage zu § 28 SBG XII -
In den folgenden Beiträgen habe ich das SGB XII erwähnt: