§ 1 SGG – Unabhängige Verwaltungsgerichte
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§ 1 Unabhängige Verwaltungsgerichte
- Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt.
In den folgenden Beiträgen habe ich § 1 SGG angesprochen: