SGG (Sozialgerichtsgesetz)
Die wesentlichen Vorschriften zum Sozialgerichtsverfahren sind im Sozialgerichtsgesetz (SGG) enthalten. Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, besondere Verwaltungsgerichte, ausgeübt.
Bis zum Inkrafttreten des Sozialgerichtsgesetzes zum 1. Januar 1954 gab es für die heute der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesenen Rechtsgebiete keine selbstständigen Sozialgerichte.
Auf der Übersichtsseite Allgemeines Sozialrecht liste ich die Beiträge unter Die wesentlichen Vorschriften zum Sozialgerichtsverfahren sind im Sozialgerichtsgesetz (SGG) enthalten. Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, besondere Verwaltungsgerichte, ausgeübt. ...3. SGG - Sozialgerichtsgesetz systematisch geordnet auf.
Die folgenden Vorschriften des SGG spreche ich hier im Internetauftritt an. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnen Sie den Gesetzestext mit einer Liste der Beiträge, in denen die Vorschrift angesprochen wird.
- Erster Teil
Gerichtsverfassung- Erster Abschnitt
Gerichtsbarkeit und Richteramt - Zweiter Abschnitt
Sozialgerichte- ...
- § 8 SGG sachliche Zuständigkeit
- ...
- Fünfter Abschnitt
Rechtsweg und Zuständigkeit
- Erster Abschnitt
- Zweiter Teil
Verfahren
- Erster Abschnitt
Gemeinsame Verfahrensvorschriften- Erster Unterabschnitt
Allgemeine Vorschriften -
- ...
- Dritter Unterabschnitt
Vorverfahren und einstweiliger Rechtsschutz
Vierter Unterabschnitt
Verfahren im ersten Rechtszug - Erster Unterabschnitt
- ...
- Erster Abschnitt
- Zweiter Abschnitt
Rechtsmittel- Erster Unterabschnitt
Berufung
- Erster Unterabschnitt
- Dritter Unterabschnitt
Beschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge
Kosten und Vollstreckung
- Erster Unterabschnitt
Kosten
...
In den folgenden Beiträgen habe ich das SGG besprochen: