Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 157 SGG – Berücksichtigung neuer Tatsachen

(1 Beitrag mit § 157 SGG – Berücksichtigung neuer Tatsachen)

 
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019):
§ 157 Umfang der Prüfung, neue Tatsachen und Beweismittel

  •       Das Landessozialgericht prüft den Streitfall im gleichen Umfang wie das Sozialgericht. Es hat auch neu vorgebrachte Tatsachen und Beweismittel zu berücksichtigen.

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In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:



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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 157 SGG – Berücksichtigung neuer Tatsachen abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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