Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 1601 BGB – Unterhaltsverpflichtete

(1 Beitrag mit § 1601 BGB – Unterhaltsverpflichtete)

 
Gesetzestext (Stand: 30.07.2019):
§ 1601 Unterhaltsverpflichtete

  •       Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

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In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 1601 BGB – Unterhaltsverpflichtete abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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