Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 21 WoGG – Sonstige Gründe

(1 Beitrag mit § 21 WoGG – Sonstige Gründe)

 
Gesetzestext (Stand: 1. Januar 2021):
§ 21 Sonstige Gründe

  • Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,
    • 1. wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde,
    • 2. wenn alle Haushaltsmitglieder nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen sind oder
    • 3. soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.

zur Übersicht zum WoGG

In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • Rechner mit Paragraf
    Die Berechnung des Wohngeldes

    Insbesondere § 19 Höhe des Wohngeldes  (1) Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende ...
    | mehr

 
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 21 WoGG – Sonstige Gründe abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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