§ 21 WoGG – Sonstige Gründe
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§ 21 Sonstige Gründe
- Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,
- 1. wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde,
- 2. wenn alle Haushaltsmitglieder nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen sind oder
- 3. soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.
In den folgenden Beiträgen habe ich § 21 WoGG angesprochen: