Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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WoGG (Wohngeldgesetz – mit kurzer Einleitung)

(4 Beiträge)

 
Einleitung

Das Wohngeld wurde 1964 zum Abbau der Wohnungszwangswirtschaft der Nachkriegszeit in Gestalt von Mietbeihilfen für einkommensschwache Familien eingeführt und in den Folgejahren erweitert.

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens, § 1 Zweck des Wohngeldes
 
(1) Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
(2) ...
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 1 Abs. 1 WoGG
. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet, § 1 Zweck des Wohngeldes
 
(1) ...
(2) Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 1 Abs. 2 WoGG
.

 

Die folgenden Vorschriften des Wohngegldgesetzes spreche ich hier im Internetauftritt an. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnen Sie den Gesetzestext mit einer Liste der Beiträge, in denen ich die Vorschrift besprochen habe.

Wohngeldgesetz – angesprochene Vorschriften mit Links zum Gesetzestext
Wohngeldgesetz

  • § 1 Zweck des Wohngeldes
  • ...
  • § 7 Ausschluss vom Wohngeld
  • ...
  • § 12 Höchstbeträge für Miete und Belastung
  • ...
  • § 15 Ermittlung des Jahreseinkommens
  • ...
  • § 18 Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen
  • § 19 Höhe des Wohngeldes
  • ...
  • § 21 Sonstige Gründe
  • ...
  • § 24 Wohngeldbehörde und Entscheidung
  • ...
  • § 26 Zahlung des Wohngeldes
  • ...

 

Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich das WoGG behandelt:


  • Auszahlung von Sozialleistungen – Auszahlungszeit, Auszahlungsart 1
    Auszahlung von Sozialleistungen – Auszahlungszeit, Auszahlungsart

    Auszahlungstermine von Sozialleistungen sind in verschiedenen Gesetzen geregelt ... | 1. Wohngeld ... | 2. Hartz 4 ... | 3. Sozialhilfe ... | 4. Kindergeld ...
    ... | mehr
  • Taschenrechner vor rotem Paragraf
    Die Berechnung des Wohngeldes

    ... wenn Sie das Wohngeld selbst berechnen wollen, müssen Sie die Werte in der Formel aus § 19 WoGG entsprechend dem aufgezeigten Beispiel einsetzen und ...
    ... | mehr
  • Symbol Taschenrechner
    Wohngeld – Höhere Zuschüsse für Haushalte mit geringem Einkommen

    ... das Gesetz erhöht ab 2016 das Wohngeld für Haushalte mit geringem Einkommen und passt den Mietzuschuss an die Entwicklung der Einkommen und Wohnkosten ...
    ... | mehr
  • Strichmännchen vor Info
    Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

    1. Voraussetzungen ... | 2. Höhe des Wohngeldes ... | 3. Verfahren ... | 4. Rückzahlung ... ... die Vorschriften des WoGG regeln u. a. die Voraussetzungen, ...
    ... | mehr

 
  • Einleitung
  • angesprochene Vorschriften
  • Beitragsliste

 

Sozialgesetzbücher


ALG II VO – Verordnung zur Berechnung von Einkommen und Vermögen

AsylbLG – Asylbewerberleistungsgesetz

BAföG – Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung

BEEG – Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

BerHG – Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgergeld-V – Verordnung zur Berechnung von Einkommen und Vermögen

RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Schwerbehindertenausweisverordnung

SGB I – Allgemeiner Teil
SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB III – Arbeitsförderung
SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung
SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung
SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
SGB X – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
SGB XI – Soziale Pflegever-sicherung
SGB XII – Sozialhilfe

SGG – Sozialgerichtsgesetz

UVG – Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen

Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

WoGG – Wohngeldgesetz

ZPO – Zivilprozessordnung
Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

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