Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 38 SGB VI – Altersrente für besonders langjährig …

(1 Beitrag mit § 38 SGB VI – Altersrente für besonders langjährig …)

 
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019):
§ 38 Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie
    • 1. das 65. Lebensjahr vollendet und
    • 2. die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt

    haben.


zur Übersicht SGB VI

In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • Rente auf Würfeln
    Vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte

    Die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente ist insbesondere für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres bzw. für ...
    | mehr

 
Über das Stichwortverzeichnis finden Sie weitere Beiträge zu sozialrechtlichen Fragestellungen:

  • Bild Stichwortverzeichnis

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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 38 SGB VI – Altersrente für besonders langjährig … abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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