SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung (mit kurzer Einleitung)
Die gesetzliche Rentenversicherung bezweckt die finanzielle Absicherung gegen die Risiken Alter, Erwerbsminderung und Tod. Die einschlägigen Bestimmungen sind im Sozialgesetzbuch VI enthalten. Das SGB VI ist Grundlage für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland.
Auf der Übersichtsseite Sozialversicherungsrecht sind die Beiträge unter Die gesetzliche Rentenversicherung bezweckt die finanzielle Absicherung gegen die Risiken Alter, Erwerbsminderung und Tod. Die einschlägigen Bestimmungen sind im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung) enthalten. ...4. gesetzliche Rentenversicherung systematisch geordnet aufgelistet.
Das SGB VI trat am 1. Januar 1992 in Kraft und löste die Reichsversicherungsordnung (RVO) ab.
Die folgenden Vorschriften des SGB VI habe ich hier im Internetauftritt angesprochen. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnen Sie den Gesetzestext mit einer Liste der Beiträge, in denen ich die Vorschrift behandelt habe.
- Erstes Kapitel
Versicherter Personenkreis- Erster Abschnitt
Versicherung kraft Gesetzes - ...
- Erster Abschnitt
- Zweites Kapitel
Leistungen- ...
- Zweiter Abschnitt
Renten- Erster Unterabschnitt
Rentenarten und Voraussetzungen für einen Rentenanspruch - Zweiter Unterabschnitt
Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten- Erster Titel
Renten wegen Alters - Zweiter Titel
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Erster Titel
- ...
- Vierter Titel
Wartezeiterfüllung - Fünfter Titel
Rentenrechtliche Zeiten
- Erster Unterabschnitt
- Dritter Unterabschnitt
Rentenhöhe und Rentenanpassung- ...
- Dritter Titel
Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte- ...
- § 76 g SGB VI Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
- § 77 SGB VI - Zugangsfaktor
- § 93 SGB VI - Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung
- § 96 a SGB VI - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst
- § 97 a SGB VI - Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
- § 99 SGB VI - Beginn
- § 100 SGB VI - Änderung und Ende
- § 101 SGB VI - Beginn und Änderung in Sonderfällen
- § 102 SGB VI - Befristung und Tod
- § 115 SGB VI - Beginn
- § 116 SGB VI - Besonderheiten bei Leistungen zur Teilhabe
- § 122 SGB VI - Berechnung von Zeiten
- ...
Finanzierung
- ...
- Zweiter Abschnitt
Beiträge und Verfahren - Dritter Abschnitt
Beteiligung des Bundes, Finanzbeziehungen und Erstattungen - ...
Sonderregelungen
Erster Abschnitt
Ergänzungen für Sonderfälle
- ...
- Vierter Unterabschnitt
Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten- § 236 SGB VI - Altersrente für langjährig Versicherte
- § 236 a SGB VI - Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- § 236 b SGB VI - Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- § 240 SGB VI - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
- § 241 SGB VI - Rente wegen Erwerbsminderung
- ...
- ...
In den folgenden Beiträgen habe ich das SGB VI erwähnt:
Zur Grundrente gemäß § 76 g SGB VI
die Grundrente setzt „Grundrentenzeiten“ voraus ... | 1. Einkommensgrenzen ... | 2. Grundrentenzeiten ... | 3. Grundrente und Grundsicherung ...
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Beiträgssätze und Beitragsbemessungsgrenzen in den gesetzlichen Sozialversicherungen
1. Beitragssätze ... | 2. Beitragsbemessungsgrenzen ... | 3. Jahresarbeitsentgeltgrenze ... in der Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung
... | mehr
Antragsfristen für Renten
1. Antragsfristen für Versichertenrechten ... | 2. Antragsfristen für Hinterbliebenenrenten ... | 3. Hinweispflichten der Rentenversicherungsräger ...
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Verschlossenheit des Arbeitsmarktes
... im Ausnahmefall kann Erwerbsminderung trotz nicht auf weniger als 3 bzw. 6 Stunden täglich herabgemindertes Leistungsvermögen vorliegen ...
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Grundsätze der Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
... bei der Festsetzung des Grades der Schädigungsfolgen ist zunächst ist auf die Betroffenheit auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens abzustellen – dann ...
... | mehr
Vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte
1. Altersrente für langjährig Versicherte ... | 2. Altersrente für schwerbehinderte Menschen ... | 3. Altersrente für besonders langjährig Versicherte ...
... | mehr
Wartezeit und Drei-Fünftel-Belegung als Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente
Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung sind die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit sowie die Erfüllung der Drei-Fünftel-Belegung ...
... | mehr
Befristete oder unbefristete Rente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit
... ausgenommen von der Befristung sind Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Erkrankung behoben werden kann ...
... | mehr
Arbeitslosengeld II – Auswirkungen auf die Rentenanwartschaft
... bis 2011 bestand für Hartz-IV-Empfänger Versicherungspflicht – heute wird kein neue Rentenanwartschaften mehr aufgebaut | ... es entstehen Anrechnungszeiten
... | mehr
Arbeitsmarktrente – volle Erwerbsminderungsrente bei teilweiser Erwerbsminderung
... volle Erwerbsminderungsrente bei teilweiser Erwerbsminderung ... | ... wann ist der Teilzeitarbeitsmarkt für den Versicherten verschlossen? ...
... | mehr
Hinweispflicht der Agentur für Arbeit auf freiwillige Beitragszahlungen zur Erwerbsminderungsrente
Hinweispflicht der Agentur für Arbeit auf die Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung zur Rente bei Eintritt einer Sperrzeit ... | Rechtsprechung des BSG:
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„Mütterrente“ für die Zeit vor 1992 – missverständliche Bescheide der Deutschen Rentenversicherung
missverständliche Bescheide der Deutschen Rentenversicherung zur Mütterrente ... | ... zur nachträglichen erhöhten Bewertung der Zeiten der Kindererziehung ...
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Die Abfindung anlässlich der Kündigung als beitragspflichtiges Entgelt
Die Abfindung als beitragspflichtiges Entgelt bei der Berechnung der Rente im Sinne des § 14 SGB IV und als Hinzuverdienst im Sinne des § 96 a SGB VI ...
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Zahlung von Urlaubsgeld während einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung
Anrechnung des Urlaubsgeldes als Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente ... | ... wann ist der Hinzuverdienst 'rentenschädlich' und wann nicht? ...
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Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI
... zum Begriff der 'Berufsunfähigkeit' gemäß § 240 SGB VI ... | ... zu den Begriffen des bisherigen Berufes und der Verweisungstätigkeit ...
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Pflichtversicherte Selbstständige in der Rentenversicherung gemäß § 2 SGB VI
Befreiungsmöglichkeiten und Nachforderung von Beiträgen ... | Verjährung von Ansprüchen ... | Selbständige in der Rentenversicherung gemäß § 2 SGB VI ... | ...
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Erwerbsminderungsrente bei gehäufter Arbeitsunfähigkeit
Pflicht zur Benennung einer Verweisungstätigkeit - Beschluss des BSG vom 31. Oktober 2012 ... | zur Erwerbsminderungsrente bei gehäufter Arbeitsunfähigkeit ...
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Hinzuverdienst bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
zur Berechnung des Hinzuverdienstes bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ... | ... zum Hinzuverdienst bei einer teilweisen Erwerbsminderung ...
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Kürzung der Erwerbsminderungsrenten bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr
mit Ausführungen zu den Begriffen Zugangsfaktor und Zurechnungszeiten ... | ... Kürzung der Erwerbsminderungsrenten bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr ...
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Befristung der Rente wegen Erwerbsminderung und Hinausschieben des Rentenbeginns
Hinausschieben des Rentenbeginns ... | befristete Renten beginnen gemäß § 101 SGB VI am Ersten des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung ...
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Die Begriffe der Schwerbehinderung, Erwerbsminderung und der Arbeitsunfähigkeit
... zu den Begriffen der Schwerbehinderung, Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit in den Sozialgesetzbüchern – §§ 2, 69 SGB IX – § 43 SGB VI, § 44 SGB V ...
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Erwerbsminderungsrente und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
... zu den Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente gemäß § 43 SGB VI und der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI
... | mehr