Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung

(21 Beiträge mit SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung)

 

Die gesetzliche Rentenversicherung bezweckt die finanzielle Absicherung gegen die Risiken Alter, Erwerbsminderung und Tod. Die einschlägigen Bestimmungen sind im Sozialgesetzbuch VI enthalten. Das SGB VI ist Grundlage für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland.

Auf der Übersichtsseite Sozialversicherungsrecht sind die Beiträge unter Die gesetzliche Rentenversicherung bezweckt die finanzielle Absicherung gegen die Risiken Alter, Erwerbsminderung und Tod. Die einschlägigen Bestimmungen sind im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung) enthalten. ...4. gesetz­liche Ren­ten­­ver­sicher­ung systematisch geordnet aufgelistet.

Das SGB VI trat am 1. Januar 1992 in Kraft und löste die Reichsversicherungsordnung (RVO) ab.

Die folgenden Vorschriften des SGB VI habe ich hier im Internetauftritt angesprochen. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnen Sie den Gesetzestext mit einer Liste der Beiträge, in denen ich die Vorschrift behandelt habe.

Inhaltsübersicht SGB VI mit Links zum Gesetzestext (Stand 9. August 2019):
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung

  •       Erstes Kapitel
    Versicherter Personenkreis

    •     Erster Abschnitt
      Versicherung kraft Gesetzes

      • ...
      • § 2 SGB VI - selbständig Tätige
      • § 3 SGB VI - sonstige Versicherte
      • ...
      • § 5 SGB VI - Versicherungsfreiheit
      • § 6 SGB VI - Befreiung von der Versicherungspflicht
    •       ...
  •       Zweites Kapitel
    Leistungen

    •       ...
    •     Zweiter Abschnitt
      Renten

      •     Erster Unterabschnitt
        Rentenarten und Voraussetzungen für einen Rentenanspruch

        • § 33 SGB VI - Rentenarten
        • § 34 SGB VI - Voraussetzungen für einen Rentenanspruch und Hinzuverdienstgrenze
      •     Zweiter Unterabschnitt
        Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten

        •     Erster Titel
          Renten wegen Alters

          • ...
          • § 36 SGB VI - Altersrente für langjährig Versicherte
          • § 37 SGB VI - Altersrente für schwerbehinderte Menschen
          • § 38 SGB VI - Altersrente für besonders langjährig Versicherte
          • ...
        •     Zweiter Titel
          Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

          • § 43 SGB VI - Rente wegen Erwerbsminderung (7)
          • ...

        •       ...
        •     Vierter Titel
          Wartezeiterfüllung

          • § 50 SGB VI - Wartezeiten
          • § 51 SGB VI - Anrechenbare Zeiten
          • ...
        •     Fünfter Titel
          Rentenrechtliche Zeiten

          • ...
          • § 55 SGB VI - Beitragszeiten
          • ...
          • § 58 SGB VI - Anrechnungszeiten
          • § 59 SGB VI - Zurechnungszeit
          • ...
      •     Dritter Unterabschnitt
        Rentenhöhe und Rentenanpassung

        •       ...
        •     Dritter Titel
          Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte

          • ...
          • § 77 SGB VI - Zugangsfaktor
          • § 93 SGB VI - Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung
          • § 96 a SGB VI - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst
          • § 99 SGB VI - Beginn
          • § 100 SGB VI - Änderung und Ende
          • § 101 SGB VI - Beginn und Änderung in Sonderfällen
          • § 102 SGB VI - Befristung und Tod
          • § 115 SGB VI - Beginn
          • § 116 SGB VI - Besonderheiten bei Leistungen zur Teilhabe
          • § 122 SGB VI - Berechnung von Zeiten
          • ...

     

  •       ...
  •  

  •       Viertes Kapitel
    Finanzierung

    •       ...
    •  

    •     Zweiter Abschnitt
      Beiträge und Verfahren

      •  ...
      • § 158 SGB VI - Beitragssätze
      •  ...
      • § 160 SGB VI - Verordnungsermächtigung
      • ...

       

    •     Dritter Abschnitt
      Beteiligung des Bundes, Finanzbeziehungen und Erstattungen

      • ...
      • § 224 SGB VI - Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit
    •       ...
  •       Fünftes Kapitel
    Sonderregelungen

          Erster Abschnitt
    Ergänzungen für Sonderfälle

          

    •       ...
    •     Vierter Unterabschnitt
      Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten

      • § 236 SGB VI - Altersrente für langjährig Versicherte
      • § 236 a SGB VI - Altersrente für schwerbehinderte Menschen
      • § 236 b SGB VI - Altersrente für besonders langjährig Versicherte
      • § 240 SGB VI - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
      • § 241 SGB VI - Rente wegen Erwerbsminderung
      • ...
    •  

    • ...
    •  


In den folgenden Beiträgen habe ich das SGB VI erwähnt:


  • Statistik - Diagramm
    Beiträgssätze und Beitragsbemessungsgrenzen in den gesetzlichen Sozialversicherungen

    Regelmäßig werden die Beitragssätze und die Bemessungsgrenzen der gesetzlichen Sozialversicherungen den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. in diesem Beitrag: ...
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  • Männchen mit Stoppschild
    Antragsfristen für Renten

    Zunächst einmal ist hinsichtlich der Antragsfristen zwischen den Versichertenrenten und den Hinterbliebenenrenten zu unterscheiden: in diesem Beitrag: ...
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  • Männchen mit Lupe - Rente
    Verschlossenheit des Arbeitsmarktes

    Im Ausnahmefall kann ein Fall der vollen Erwerbsminderung aus Rechtsgründen – trotz eines in medizinischer Hinsicht noch ...
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  • zwei Strichmännchen mit Labyrinth in Sprechblase
    Grundsätze der Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)

    Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist konkret und individuell zu ermitteln. Der Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit ...
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  • Rente auf Würfeln
    Vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte

    Die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente ist insbesondere für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres bzw. für ...
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  • Buch rot mit Paragraf
    Wartezeit und Drei-Fünftel-Belegung als Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

    Voraussetzungen für die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung sind in der Regel die Erfüllung der „allgemeinen ...
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  • Rente auf Würfeln
    Befristete oder unbefristete Rente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Grundsätzlich sind Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gemäß § 102 Befristung und Tod  (1) … (2) Renten wegen ...
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  • blaue Würfel mit Paragrafenzeichen
    Arbeitslosengeld II – Auswirkungen auf die Rentenanwartschaft

    Zum 1. Januar 2011 hat sich für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) die Absicherung in der ...
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  • Waage
    Arbeitsmarktrente – volle Erwerbsminderungsrente bei teilweiser Erwerbsminderung

    Versicherte, die noch mindestens 3 Stunden, aber nicht mehr als 6 Stunden täglich erwerbsfähig sein können, erhalten ...
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  • Männchen mit Schlißps und Aktenkoffer neben Paragraf
    Hinweispflicht der Agentur für Arbeit auf freiwillige Beitragszahlungen zur Erwerbsminderungsrente

    Für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente ist es erforderlich, dass der Versicherte 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten ...
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  • „Mütterrente“ für die Zeit vor 1992 – missverständliche Bescheide der Deutschen Rentenversicherung

    Auf Seite 1 der neuesten Rentenbescheide benachrichtigt die Deutsche Rentenversicherung über die erhöhte „Mütterrente“ ab dem 1. ...
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  • Rentenversicherung in Stichworten
    Die Abfindung anlässlich der Kündigung als beitragspflichtiges Entgelt

    Ob eine Abfindung Arbeitsentgelt im beitragspflichtigen Sinne ist, bedarf genauer Feststellungen. Zum Arbeitsentgelt gehören auch Einnahmen, die ...
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  • Strichmännchen Info
    Zahlung von Urlaubsgeld während einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung

    Entstehen Urlaubsansprüche während einer befristeten Erwerbsminderungsrente? Kann die Urlaubsabgeltung als Hinzuverdienst gewertet werden?anspruch na in diesem Beitrag: ...
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  • roter Schild mit Paragraf
    Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI

    Die Rente wegen Berufsunfähigkeit verliert ständig an Bedeutung. Für jüngere nach dem 1. Januar 1961 Versicherte gibt ...
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  • Buch rot mit Paragraf
    Pflichtversicherte Selbstständige in der Rentenversicherung gemäß § 2 SGB VI

    Die Rentenversicherungspflicht kraft Gesetzes nach § 2 selbstständig Tätige  Versicherungspflichtig sind selbstständig tätige 1. Lehrer und Erzieher, ...
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  • Männchen auf Paragraf zeigend
    Erwerbsminderungsrente bei gehäufter Arbeitsunfähigkeit

    Das Bundessozialgericht beschäftigte sich in einem Beschluss vom 31. Oktober 2012 zu einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ...
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  • Männchen mit Lupe - Rente
    Hinzuverdienst bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

    Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird,§ 96a Rente wegen ...
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  • Glühbirne mit Zahnrädern
    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Bei Erwerbsminderungsrenten haben die Versicherten ab dem 1. Januar 2001 einen Rentenabschlag von maximal 10,8 % hinzunehmen, ...
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  • Rentenversicherung in Stichworten
    Befristung der Rente wegen Erwerbsminderung und Hinausschieben des Rentenbeginns

    Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet, § 102 Befristung und ...
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  • alter Mann mit Stock vor zerrissenem Geldschein
    Die Begriffe der Schwerbehinderung, Erwerbsminderung und der Arbeitsunfähigkeit

    Zu unterscheiden sind die Begriffe der Schwerbehinderung gemäß § 2 Begriffsbestimmungen  … (2) Menschen sind im Sinne ...
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  • Rente auf Würfeln
    Erwerbsminderungsrente und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

    Die kraft Gesetzes Versicherten haben gemäß § 43 Rente wegen Erwerbsminderung  (1) Versicherte haben bis zum Erreichen ...
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Über das Stichwortverzeichnis finden Sie weitere Beiträge zu sozialrechtlichen Fragestellungen:

  • Bild Stichwortverzeichnis

    Stichwortverzeichnis – Sozialrecht in Stichworten

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort enthalten … | mehr

Hinweis

Eine Inhaltsübersicht der zum SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung besprochenen Paragrafen habe ich hier abgedruckt. Durch einen Klick auf einen Paragrafen gelangen Sie zum Gesetzestext der einzelnen Vorschriften.

Anschließend liste ich die Beiträge auf, in denen ich die Vorschriften angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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