§ 6 BEEG – Auszahlung
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§ 6 Auszahlung
- Elterngeld wird im Laufe des Lebensmonats gezahlt, für den es bestimmt ist.
In den folgenden Beiträgen habe ich § 6 BEEG angesprochen:
Auszahlung von Sozialleistungen – Auszahlungszeit, Auszahlungsart
Auszahlungstermine von Sozialleistungen sind in verschiedenen Gesetzen geregelt ... | 1. Wohngeld ... | 2. Hartz 4 ... | 3. Sozialhilfe ... | 4. Kindergeld ...
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Zur Berechnung des Elterngeldes
Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt … | Anrechnung des Mutterschaftsgeldes ...
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