Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Zur Berechnung des Elterngeldes

11. August 2014, aktualisiert am 20. Oktober 2020 | Kommentar schreiben

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Zur Berechnung des Elterngelds stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Elterngeldrechner
 
Mit unserem Elterngeldrechner können Sie unverbindlich berechnen, wie viel Elterngeld Sie bekommen können. Wenn Sie in Berlin oder Sachsen wohnen, …
 
(Link: Bundesministerium für Familie …)
Elterngeldrechner
zur Verfügung.

in diesem Beitrag:
1. Höhe des Elterngeldes2. Bezugsdauer, Anrechnung von Mutterschaftsgeld

1. Höhe des Elterngeldes

Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt, § 2 Höhe des Elterngeldes
 
(1) Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt. …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 2 Abs. 1 S. 1 BEEG
. Es wird bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt, § 2 Abs. 1 S. 2 1. Halbsatz BEEG. Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro gezahlt, § 2 Höhe des Elterngeldes
 
…
(4) Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro gezahlt. Dies gilt auch, …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 2 Abs. 4 S. 1 BEEG
. Dies gilt auch, wenn die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat, § 2 Höhe des Elterngeldes
 
…
(4) … Dies gilt auch, wenn die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat.
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 2 Abs. 4 S. 2 BEEG
.

Hinweis:

Zur Anrechnung des Elterngeldes bei der Berechnung von Leistungen zum Hartz 4 vergleiche den Beitrag:

  • Elterngeld, Elternzeit und SGB II

    kurze Erläuterungen zum Elterngeld, zur Anrechnung bei Erhalt von Leistungen zum Hartz 4 und zur Zumutbarkeit der Aufnahme einer Arbeit …| mehr

Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich im Wesentlichen nach dem in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist erzielten Bruttoeinkommen (bei Nichtselbständigen) bzw. nach dem Einkommen des letzten Kalenderjahres (bei Nichtselbständigen), vgl. dazu im Einzelnen §§ 2c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
 
(1) Der monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Überschuss der Einnahmen …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 2 c
und § 2d Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
 
(1) Die monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
2 d BEEG
.

2. Bezugsdauer, Anrechnung von Mutterschaftsgeld

Zu beachten ist bei der Bezugsdauer des Elterngeldes, dass vor allem Sozialleistungen, die denselben Zweck erfüllen, angerechnet werden (vgl. zur Anrechnung von Einkommen § 3 Anrechnung von anderen Einnahmen
 
(1) Auf das der berechtigten Person nach § 2 oder nach § 2 in Verbindung mit § 2a zustehende Elterngeld werden folgende Einnahmen angerechnet: …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 3 BEEG
). Hier ist in erster Linie das Mutterschaftsgeld im Sinne des § 24i Mutterschaftsgeld
 
(1) Weibliche Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 24 i SGB V
zu nennen. Das Mutterschaftsgeld wird u. a. für die letzten sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Tag der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten acht Wochen nach der tatsächlichen Entbindung gezahlt, § 24 i Abs. 3 S. 1 SGB V. Bei einer vorzeitigen Geburt vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin verlängert sich das Mutterschaftsgeld um den Zeitraum des nicht in Anspruch genommenen Mutterschaftsgeldes vor der Geburt. Das Elterngeld wird dann entsprechend gekürzt.

Die Auszahlungsdauer kann auf Antrag verlängert werden. Dann wird das Elterngeld halbiert und der Auszahlungszeitraum verdoppelt sich, vgl. § 6 BEEG.

 

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