BEEG – Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Stichwort)
Die wesentlichen Vorschriften zum Elterngeld und zur Elternzeit sind im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) enthalten.
Das BEEG trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Es löste das 1986 eingeführte Bundeserziehungsgeldgesetz ab.
Die Inanspruchnahme von Elterngeld wirkt sich sowohl auf verschiedene Bereiche des Sozialrechts sowie auch des Arbeitsrechts aus:
- - Die Inanspruchnahme von Elterngeld führt nicht zu Einschnitten beim Arbeitslosengeld 1.
- - Beim Bürgergeld wird das Elterngeld leistungsmindernd berücksichtigt, § 10 - Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
...
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht bei Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und § 6a des Bundeskindergeldgesetzes. ...
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 10 Abs. 5 S. 1 BEEG - - Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt auch während des Bezugs von Elterngeld erhalten. In der freiwilligen Krankenversicherung besteht keine Betragsfreiheit.
- - Im BEEG wird auch die Elternzeit geregelt. Dies ist für das Arbeitsrecht von Interesse. Während der Elternzeit muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer pro Kind bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellen, § 15 Abs. 2 BEEG. während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz, § 18 BEEG.
Auf der Übersichtsseite Kindergeld/Elterngeld liste ich die Beiträge zum Elterngeld unter Kindergeld und Elterngeld – Übersicht
1. Kindergeld
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2. Elterngeld
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Grundlage eines Anspruchs auf Elterngeld ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. ...
(Link: zum Stichwort hier im Internetauftritt)2. Elterngeld systematisch geordnet auf. Zur Berechnung vgl. insbesondere den Beitrag Zur Berechnung des Elterngeldes
Zur Berechnung des Elterngelds stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Elterngeldrechner zur Verfügung ...
(Link: zum Beitrag hier im Internetauftritt)Zur Berechnung des Elterngeldes.
Das BEEG wurde seit Inkrafttreten bereits häufig geändert. Eine kostenlose – und vor allem aktuelle – Kommentierung der Vorschriften zum Elterngeld finden Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Der Internetauftritt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend enthält Richtlinien zum BEEG mit einer Kommentierung der Vorschriften zum BEEG.
Zur Zeit steht eine Richtlinie als PDF-Download für die Zeit ab dem 1. September 2021 zur Verfügung. Verbessert wurden durch die ab September 2021 geltenden Änderungen Teilzeitoptionen durch Anhebung der Stundengrenze, ein Bonus für Frühchen wurde eingeführt und durch eine geschickte Wahl der Steuerklasse kann das Elterngeld erhöht werden.
In seiner geltenden Fassung regelt das BEEG in den Abschnitten 1 und 2 den Anspruch auf Elterngeld sowie das Verfahren und die Organisation, im Abschnitt 3 die Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie im Abschnitt 4 die Statistik- und Schlussvorschriften.
Die folgenden Vorschriften des BEEG spreche ich hier im Internetauftritt an. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnen Sie den Gesetzestext mit einer Liste der Beiträge, in denen ich die Vorschrift angesprochen habe.
In den folgenden Beiträgen habe ich das BEEG angesprochen:
Auszahlung von Sozialleistungen – Auszahlungszeit, Auszahlungsart
Auszahlungstermine von Sozialleistungen sind in verschiedenen Gesetzen geregelt ... | 1. Wohngeld ... | 2. Hartz 4 ... | 3. Sozialhilfe ... | 4. Kindergeld ...
... | mehr
Zur Berechnung des Elterngeldes
Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt … | Anrechnung des Mutterschaftsgeldes ...
... | mehr
Informationen zum Elterngeld – Abzug von Werbungskosten
Informationen zum Elterngeld – Abzug von Werbungskosten ... | ... mit Hinweis auf einen Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, ...
... | mehr
Elterngeld, Elternzeit und SGB II
... kurze Erläuterungen zum Elterngeld, zur Anrechnung bei Erhalt von Leistungen zum Hartz 4 und zur Zumutbarkeit der Aufnahme einer Arbeit ...
... | mehr
Anrechnungsfreies Elterngeld bei der Berechnung des ALG II
... Elterngeld war bis 2011 in Höhe von 300 € anrechnungsfrei ... | ... dies gilt heute zumindest für Leistungen zum Hartz 4 und zur Sozialhilfe nicht mehr ...
... | mehr