Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 62 SGB X – Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte

(1 Beitrag mit § 62 SGB X – Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte)

 
Gesetzestext (Stand: 1. November 2019):
§ 62 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte

  • Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gelten, wenn der Sozialrechtsweg gegeben ist, das Sozialgerichtsgesetz, wenn der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, die Verwaltungsgerichtsordnung und die zu ihrer Ausführung ergangenen Rechtsvorschriften, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist; im Übrigen gelten die Vorschriften dieses Gesetzbuches.

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In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:



  • Erklärung - Symbole
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 62 SGB X – Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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