Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
  • Kontakt

§ 8 SGG – Sachliche Zuständigkeit

(1 Beitrag mit § 8 SGG – Sachliche Zuständigkeit)

 
Gesetzestext:

§ 8 - Sachliche Zuständigkeit

  •       Die Sozialgerichte entscheiden, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist, im ersten Rechtszug über alle Streitigkeiten, für die der Rechtsweg vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit offensteht.

zur Übersicht SGG


In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • Sozialgericht Düsseldorf
    Zuständigkeiten der Sozialgerichte – der Rechtsweg zu den Sozialgerichten

    Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt, § 1 Unabhängige Verwaltungsgerichte  Die ...
    | mehr

 
Über das Stichwortverzeichnis finden Sie weitere Beiträge zu sozialrechtlichen Fragestellungen:

  • Bild Stichwortverzeichnis

    Stichwortverzeichnis – Sozialrecht in Stichworten

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort enthalten … | mehr

Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 8 SGG – Sachliche Zuständigkeit abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Link zum Beitrag Einleitung

▲