Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 84 a SGG – Akteneinsicht

(1 Beitrag mit § 84 a SGG – Akteneinsicht)

 
Gesetzestext (Stand: 1. November 2019):
§ 84 a Akteneinsicht

  • Für das Vorverfahren gilt § 25 Abs. 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch nicht.

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In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • Erklärung - Symbole
    Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht

    Das Widerspruchsverfahren ist kein gerichtliches Verfahren, sondern ein besonderes Verwaltungsverfahren, das sich an den Erlass eines Verwaltungsaktes ...
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 84 a SGG – Akteneinsicht abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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