Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 86 SGG – neuer Bescheid während des Vorverfahrens

(1 Beitrag mit § 86 SGG – neuer Bescheid während des Vorverfahrens)

 
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019):
§ 86 neuer Bescheid während des Vorverfahrens

  •       Wird während des Vorverfahrens der Verwaltungsakt abgeändert, so wird auch der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Vorverfahrens; er ist der Stelle, die über den Widerspruch entscheidet, unverzüglich mitzuteilen.

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In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • Männchen verzweifelnd Paragrafenzeichen
    Einbeziehung von Verwaltungsakten in das Verfahren gemäß §§ 86 und 96 SGG

    Nach Klageerhebung wird ein neuer Verwaltungsakt nur dann Gegenstand des Klageverfahrens, wenn er nach Erlass des Widerspruchsbescheides ...
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 86 SGG – neuer Bescheid während des Vorverfahrens abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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