§ 161 SGB IX – Ausgleichsfonds
(2 Beiträge mit § 161 SGB IX – Ausgleichsfonds)
Gesetzestext (Stand: 30.09.2025)
- Zur besonderen Förderung der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf Arbeitsplätzen und zur Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen, die den Interessen mehrerer Länder auf dem Gebiet der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben dienen, ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales als zweckgebundene Vermögensmasse ein Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben gebildet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet den Ausgleichsfonds.
Beitragsliste
In den folgenden Beiträgen habe ich § 161 SGB IX angesprochen:
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