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Die Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung schwerbehinderter Menschen

11.12.2012, aktualisiert am 30.06.2023

VG Wort - ZählpixelSolange der Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigt, muss er dafür eine Ausgleichsabgabe zahlen, § 160 Ausgleichsabgabe
 
(1) Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 160 Abs. 1. S. 1 SGB IX
).

Die Berechnung der Ausgleichsabgabe ist in § 160 Abs. 2 ff. SGB geregelt und richtet sich im Wesentlichen danach, ob monatlich der Anteil an Pflichtarbeitsplätzen von 5 % erreicht wird (siehe unten).

Der Arbeitgeber berechnet die Ausgleichsabgabe im Rahmen eines Selbstveranlagungsverfahrens und zahlt die Abgabe an das zuständige Integrationsamt, § 160 Abs. 4 S. 1 SGB IX. Die Ausgleichsabgabe wird nach Ablauf eines Kalenderjahres, das auf den Eingang der Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit folgt, weder nachgefordert noch erstattet, § 160 Abs. 4 S. 7 SGB IX. Dies kann Auswirkungen haben, wenn Arbeitnehmer ihre Schwerbehinderung verschwiegen haben. Eine Erstattung kann der Arbeitgeber nach Ablauf der Ausschlussfrist nicht mehr durchsetzen.

Die Ausgleichsabgabe unterliegt einer Zweckbindung. Sie darf nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen und zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (§ 185 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX) verwandt werden, § 160 Abs. 5 S. 1 SGB IX.

Die Ausgleichsabgabe wird zwischen dem zuständigen Integrationsamt und dem Ausgleichsfonds des Bundes verteilt, § 160 Abs. 6 und 7 SGB IX.

jahresdurchschnittliche Beschäftigungsquote monatliche Ausgleichsabgabe 
0 % bis < 2 % 320,00 €
2 % bis < 3 % 220,00 €
3 % bis < 5 % 125,00 €

 

Für Arbeitgeber mit durchschnittlich weniger als 40 bzw. 60 Arbeitnehmern enthält § 160 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 SGB IX Erleichterungen:

jahresdurchschnittliche Arbeitsplatzzahl jahresdurchschnittliche Beschäftigung  monatliche Ausgleichsabgabe pro Platz
bis 39 < 1 125,00 €
bis 59 < 2 % 125,00 €
bis 59 < 1 % 220,00 €

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  • Paragrafensymbol Frist der Kündigungsschutzklage bei fehlender Zustimmung …

    Bei Fehlen der erforderlichen Zustimmung des Integrationsamtes kann der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage bis zur Bekanntgabe der Zustimmung erheben ... ... | mehr


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2 Kommentare (Fragen/Antworten)

  1. Linda Volkery meint

    21.09.2019

    Kann ich bei einem Behinderungsgrad von 30% arbeitsrechtlich schon etwas geltend machen…( z.b. Arbeitszeit/ Pausenzeit, Stundenermäßigung?)
    MfG
    L. Volkery

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      24.09.2019

      Hallo Frau Volkery,

      schauen Sie sich doch den Beitrag „Gleichstellung von Personen mit einem Grad der Behinderung von 30 und 40 gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX“ – dort müssten die für Sie relevanten Antworten zu finden sein.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      antworten
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