§ 6 BEEG – Auszahlung
(2 Beiträge mit § 6 BEEG – Auszahlung)
Gesetzestext (Stand: 30.09.2025)
§ 6 Auszahlung
- Elterngeld wird im Laufe des Lebensmonats gezahlt, für den es bestimmt ist.
Beitragsliste
In den folgenden Beiträgen habe ich § 6 BEEG angesprochen:
Auszahlung von Sozialleistungen: Fälligkeit & Auszahlungsweg (Wohngeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kindergeld, Elterngeld)
Wann wird Bürgergeld, Wohngeld oder Kindergeld überwiesen? Auszahlungstermine im Überblick – plus Tipps bei verspäteter Zahlung
... | mehrZur Berechnung des Elterngeldes
Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt … | Anrechnung des Mutterschaftsgeldes ...
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