§ 7 SGB I – Zuschuß für eine angemessene Wohnung
(1 Beitrag mit § 7 SGB I – Zuschuß für eine angemessene Wohnung)
Gesetzestext (Stand: 30.09.2025)
§ 7 Zuschuß für eine angemessene Wohnung
- Wer für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muss, die ihm nicht zugemutet werden können, hat ein Recht auf Zuschuß zur Miete oder zu vergleichbaren Aufwendungen.
Beitragsliste
In den folgenden Beiträgen habe ich § 7 SGB I angesprochen:
Wohngeld nach dem WohngeldgesetzWohngeld systematisch erklärt: Anspruchsvoraussetzungen, Berechnung (§ 19 WoGG), Mietenstufen & Höchstbeträge (§ 12 WoGG), Einkommen (Y) sowie Verfahren, Rückzahlung und häufige Fragen – mit Link zum Rechner.
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Rechtsanwaltsgebühren-RechnerGebühren nach RVG überschlägig berechnen.
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Prozesskostenhilfe-RechnerPKH überschlägig berechnen.
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