§ 9 SGB X – Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
(1 Beitrag mit § 9 SGB X – Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens)
Gesetzestext (Stand: 30.09.2025)
§ 9 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
- Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.
Beitragsliste
In den folgenden Beiträgen habe ich § 9 SGB X angesprochen:
Der Antrag auf Bürgergeld – Formfreiheit und Wirksamkeit nach § 37 SGB II.Der Antrag auf Bürgergeld (Hartz IV) ist formfrei. Welche Anforderungen § 37 SGB II stellt, wann ein Antrag als gestellt gilt und welche Rolle § 9 SGB X und das BSG-Urteil B 14 AS 56/08 R spielen.
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