§ 9 SGB X – Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
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Gesetzestext (Stand: 30.09.2025)
§ 9 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
- Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.
Beitragsliste
In den folgenden Beiträgen habe ich § 9 SGB X angesprochen: