Angemessenheit der Größe (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Angemessenheit der Größe")
Die Angemessenheit der Wohnungsgröße ist eine Voraussetzung für die Übernahme von Unterkunftskosten durch Jobcenter oder Sozialamt. Sie richtet sich nach Haushaltsgröße und örtlichen Richtwerten.
👇 Das Stichwort „Angemessenheit der Größe“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Schwerbehinderung & Wohnfläche: Angemessene Größe im Bürgergeld und in der Sozialhilfe
Bei Schwerbehinderung kann im Bürgergeld oder in der Sozialhilfe eine größere Wohnfläche angemessen sein – oft +10 qm, in NRW teils +15 qm/Zusatzraum. Urteile & Leitlinien im Überblick
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Rechtsprechung und Vorschriften zur Angemessenheit der Größe einer Eigentumswohnung und zur Angemessenheit der Kosten gemäß § 12 SGB II und § 22 SGB II ...
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