Angemessenheit der Größe (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Angemessenheit der Größe")
Die Angemessenheit der Wohnungsgröße ist eine Voraussetzung für die Übernahme von Unterkunftskosten durch Jobcenter oder Sozialamt. Sie richtet sich nach Haushaltsgröße und örtlichen Richtwerten.
👇 Das Stichwort „Angemessenheit der Größe“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Schwerbehinderung & Wohnfläche: Angemessene Größe im Bürgergeld und in der SozialhilfeBei Schwerbehinderung kann im Bürgergeld oder in der Sozialhilfe eine größere Wohnfläche angemessen sein – oft +10 qm, in NRW teils +15 qm/Zusatzraum. Urteile & Leitlinien im Überblick
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Eigentumswohnung beim Bürgergeld (§§ 12 & 22 SGB II): Größe, Angemessenheit & FinanzierungWann gilt eine Eigentumswohnung beim Bürgergeld als angemessen groß? Welche Kosten für Zinsen, Tilgung oder Instandhaltung übernimmt das Jobcenter? Aktuelle Werte, Rechtsprechung des BSG und praktische Hinweise (§§ 12, 22 SGB II).
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