Anordnungsgrund (Stichwort)
Der Begriff des Anordnungsgrundes spielt beim Eilrechtsschutz eine Rolle. Bei der Sicherungsanordnung besteht ein Anordnungsgrund dann, wenn die Gefahr einer Vereitelung oder wesentlichen Erschwerung der Rechtsverwirklichung besteht. Für die Regelungsanordnung fordert das Gesetz, dass eine vorläufige Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint.
Beiträge mit Fragestellungen zum Sozialgerichtsgesetz (SGG) liste ich systematisch geordnet zu 3. auf Allgemeines Sozialrecht – Übersicht
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3. SGG - Sozialgerichtsgesetz
Die wesentlichen Vorschriften zum Sozialgerichtsverfahren sind im Sozialgerichtsgesetz (SGG) enthalten. Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, besondere Verwaltungsgerichte – die Sozialgerichte – ausgeübt.
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(Link: zur Übersicht hier im Internetauftritt) Übersichtsseite Allgemeines Sozialrecht auf.
Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit dem Thema Anordnungsgrund: