Art. 39 EG (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Art. 39 EG")
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen. Sie ist Voraussetzung für Entgeltfortzahlung und Krankengeld.
👇 Das Stichwort „Arbeitsunfähigkeit“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Leistungsausschlüsse beim Bürgergeld für EU-Ausländer§ 7 SGB II nennt Ausschlusstatbestände für Ausländer ... | 1. Einreisende in den ersten drei Monaten ... | 2. Einreise zum Zweck der Arbeitssuche ...
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EU-Angehörige als Leistungsberechtigte im Sinne des § 7 SGB II... zur Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II mit EU-Gemeinschaftsrecht ... | ... zur Erwerbsminderungsrente bei gehäufter Arbeitsunfähigkeit ...
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