Beitragsbemessung (Stichwort)
(4 Beiträge zum Stichwort "Beitragsbemessung")
Die Beitragsbemessung erfolgt anhand des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Sie bestimmt, in welcher Höhe Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind.
👇 Das Stichwort „Beitragsbemessung“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Statistiken zum Sozialversicherungsrecht und zum VerfahrenSozialversicherungsrecht in Zahlen: Beschäftigte, Beitragssätze & Beitragsbemessungsgrenzen, GKV-Einnahmen, DGUV, Pflege – plus Klagezahlen & Verfahrensdauer (Destatis/BA/GBE).
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Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen in den gesetzlichen SozialversicherungenAktuelle Beitragssätze 2025 in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Mit neuen Beitragsbemessungsgrenzen, Jahresarbeitsentgeltgrenze & Rechtsgrundlagen (§§ 6, 223 SGB V u. a.).
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Beitragsbemessung bei freiwillig Krankenversicherten (§ 240 SGB V): Nachweise, Fristen, ÄnderungszeitpunkteBeitragsbemessung nach § 240 SGB V aktuell erklärt: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Steuerbescheid (Abs. 4a), Folgemonatsprinzip, 3-Jahres-Frist, Mindestbemessung & Praxis-Tipps.
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Ungleichbehandlung in der freiwilligen Krankenversicherung – Rentner, Selbständige & Ehegatten (§ 240 SGB V)Die freiwillige Krankenversicherung berücksichtigt alle Einkünfte – auch Mieten, Kapitalerträge und das Einkommen des Ehegatten. Warum Rentner, Selbständige und Ehepartner dabei unterschiedlich behandelt werden und wann die Regelungen nach § 240 SGB V verfassungsrechtlich problematisch sind.
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