BKGG – Bundeskindergeldgesetz
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Das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) regelt Kindergeldansprüche außerhalb des Einkommensteuerrechts, insbesondere für nicht einkommensteuerpflichtige Berechtigte, sowie den Kinderzuschlag.
Es ergänzt den Familienleistungsausgleich und knüpft vielfach an Definitionen/Bescheide im Steuer- oder Sozialrecht an.
Historische Entwicklung
Seit 1954 schrittweise ausgebaut; seit 1996 Wechselwirkung mit dem EStG und eigenständige Regelungen zu Kinderzuschlag.
Aufbau & Abschnitte
- Anspruchsberechtigte & Umfang
- Kinderzuschlag
- Verfahren & Zuständigkeit
Wichtige Vorschriften
- § 1 BKGG – Anspruchsberechtigte
- § 6 a BKGG – Kinderzuschlag
- § 11 BKGG – Gewährung
👉 Weitere Normen in der Sidebar.
Beitragsliste
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