Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
  • Kontakt

Zuständigkeiten und Aufgaben bei der Bundesagentur für Arbeit

12. Juni 2015, aktualisiert am 23. Januar 2021 | 2 Kommentare

rotes Buch SGB III und Menschen

Zuständigkeiten und Aufgaben bei der Bundesagentur für Arbeit 1Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, § 367 Bundesagentur für Arbeit
 
(1) Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 367 SGB Abs. 1 II
.

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihren Sitz in Nürnberg. Die Bundesagentur gliedert sich in eine Zentrale auf der oberen Verwaltungsebene, Regionaldirektionen auf der mittleren Verwaltungsebene und Agenturen für Arbeit auf der örtlichen Verwaltungsebene, § 367 Abs. 2 S. 1 SGB III.

in diesem Beitrag:
1. Zuständigkeiten2. Aufgaben

1. Zuständigkeiten

§ 327 Grundsatz
 
(1) Für Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit Ausnahme des Kurzarbeitergeldes, …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 327 Abs. 1 SGB III
regelt die örtlichen Zuständigkeiten bei der Agentur für Arbeit. Demnach ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bei Eintritt der leistungsbegründenden Tatbestände ihren oder seinen Wohnsitz hat. Dies gilt für alle Leistungen an Arbeitnehmer mit Ausnahme des Kurzarbeitergeldes, des Wintergeldes, des Insolvenzgeldes und der Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen, § 327 Abs. 1 S. 1, letzter Halbsatz SGB III.

Für Kurzarbeitergeld, Wintergeld und Insolvenzgeld ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk die für den Betrieb des Arbeitgebers zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt, § 327 Abs. 3 S. 1 SGB III.

Als besondere Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sind die sogenannten Familienkassen für die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs und für die Berechnung und die Auszahlung des Kinderzuschlags nach Kinderzuschlag
 
(1) Personen erhalten nach diesem Gesetz für in ihrem Haushalt lebende unverheiratete …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 6 a BKGG
zuständig.

2. Aufgaben

Die Aufgaben der Agenturen für Arbeit sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt.

Hauptaufgaben der Agenturen sind im Wesentlichen die Arbeitsvermittlung, die Berufsberatung, die Zahlung von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld, Wintergeld, Transferkurzarbeitergeld), Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (Eignungsfeststellung, Eingliederungszuschuss, Einstiegsgeld, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Gründungszuschuss für Existenzgründer, Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, Lohnkostenzuschuss), die Förderung der Berufsausbildung (berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen, Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, Einstiegsqualifizierung, …) und z. B. die Durchführung von beruflichen Reha-Maßnahmen.

Die Bundesagentur für Arbeit ist bei der Umsetzung des SGB II für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II sowie Sozialgeld), nicht aber für die Kosten der Unterkunft sowie für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (z. B. Beratung und Vermittlung, Qualifizierungen, Arbeitsgelegenheiten) verantwortlich. Dies gilt nur, sofern die Aufgaben in einer gemeinsamen Einrichtung mit dem kommunalen Träger (Jobcenter) erfolgen.

 

mehr zum Thema:


Weitere Beiträge zum Sozialversicherungsrecht liste ich auf der folgenden Übersichtsseite auf:
  • Sozialversicherungsrecht in Stichworten
    Sozialversicherungrecht - Übersicht

    1. All­ge­mei­nes Sozial­ver­si­cherungs­recht     4. ...
    2. Arbeits­losen­ver­sicherung
    3. Kranken­ver­sicherung | mehr


Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit weiterführenden Themen zum Sozialversicherungsrecht:
  • rotes Buch SGB III und Menschen
    Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

    In § 159 Ruhen bei Sperrzeit  (1) … Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn 1. die … | mehr

  • drei Frauen mit Fragezeichen, Zahnrädern und Glühbirne über dem Kopf
    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei …

    Hat die oder der Arbeitslose wegen der Been digung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder … | mehr

  • roter Paragraf vor Geldbündel
    Arbeitslosengeld – 60 % oder 67 …

    Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes nennt § 149 Grundsatz  Das Arbeitslosengeld beträgt 1. für Arbeitslose, die … | mehr


Über das Stichwortverzeichnis finden Sie weitere Beiträge zu sozialrechtlichen Fragestellungen:
  • Sozialrecht in Stichworten
    Stichwortverzeichnis - Sozialrecht in Stichworten

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort enthalten ... | mehr


 
Frage

Schreiben Sie einen Kommentar,
fragen/antworten Sie! Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Die Angabe der E-Mail-Adresse dient nur der Vermeidung von Spam. Nutzen Sie einen "Spitznamen", wenn Ihr Name nicht genannt werden soll. Erforderliche Felder sind nur der (Spitz-)name und die E-Mail-Adresse.
 
Bitte stellen Sie eine Frage in dem richtigen Zusammenhang! Bitte verschaffen Sie sich durch die Übersichtsseiten und das Stichwortverzeichnis einen Überblick, zu welchem Beitrag die Frage passt. Ich werde nicht alle Fragen beantworten können.
 


p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

rotes Buch SGB III und Menschen

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Link zum Beitrag Einleitung

▲