Elterngeld (Stichwort)
(3 Beiträge zum Stichwort "Elterngeld")
Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung für Eltern in den ersten Lebensmonaten eines Kindes. Es kann Leistungen nach dem SGB II beeinflussen und muss ggf. angerechnet werden.
👇 Das Stichwort „Elterngeld“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Zur Berechnung des ElterngeldesElterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt … | Anrechnung des Mutterschaftsgeldes ...
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Elterngeld: Werbungskosten spielen keine Rolle mehr (§ 2d BEEG, § 8 BEEGV)Seit der Reform gelten pauschale Werbungskosten: Beim Elterngeld zählt das Nettoeinkommen nach Steuern und Sozialabgaben (§ 2d BEEG). Individuelle Werbungskosten bleiben unberücksichtigt.
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Elterngeld & Bürgergeld (SGB II): Anrechnung, Freibetrag & Elternzeit 2025Elterngeld gilt beim Bürgergeld grundsätzlich als Einkommen. Nur wer vor der Geburt erwerbstätig war, kann bis zu 300 € monatlich anrechnungsfrei behalten (§ 10 Abs. 5 BEEG).
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