Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
    • … mit 60 Beiträgen zum SGB I, X, SGG …Allgemeines Sozialrecht
    • … mit 90 Beiträgen zum Bürgergeld (SGB II) …Bürgergeld (SGB II)
    • … mit 80 Beiträgen zum SGB III, IV, V, VI …Sozialversicherungsrecht
    • … mit 30 Beiträgen zum Schwerbehindertenrecht (SGB IX) …Schwerbehindertenrecht
    • … mit 30 Beiträgen zur Sozialhilfe (SGB XII) …Sozialhilfe / Grundsicherung im Alter
    • … mit 20 Beiträgen zum Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld, …Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld
    • … mit 20 Beiträgen zum Elternungerhalt / Familiienunterhalt …Familienunterhalt / Elternunterhalt
    • … mit 15 Beiträgen zur Vorsorge, Betreuung, Unterbringung …Vorsorge, Betreuung, Unterbringung
    • … zum Stichwort- und Paragrafenverzeichnis …Stichwortverzeichnis
  • Kontakt und Anfahrt
Startseite  Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und Elterngeld  4. Elterngeld

Informationen zum Elterngeld – Abzug von Werbungskosten

22.10.2012, aktualisiert am 19.01.2023

VG Wort - ZählpixelÜbersichtliche Infos zum Elterngeld und zur Berechnung des Elterngeldes mit einem Elterngeldrechner finden Sie im Elterngeldrechner
 
Mit unserem Elterngeldrechner können Sie unverbindlich berechnen, wie viel Elterngeld Sie bekommen können. Wenn Sie in Berlin oder Sachsen wohnen, …
 
(Link: zum Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, …)
Internetauftritt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
.

Von Vielen wird der Abzug von Werbungskosten bei der Berechnung des maßgeblichen Nettoeinkommens bei Nichtselbständigen gemäß § 2 Abs. 7 S. 1 alter Fassung BEEG bzw. gemäß § 2c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
 
(1) Der monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Überschuss der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in Geld oder Geldeswert …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 2 Abs. 1 S. 1 neuer Fassung BEEG
kritisiert.

Beide Vorschriften bezeichnen als Einkommen den Überschuss der Einnahmen in Geld oder Geldeswert über die Werbungskosten. Das führt dazu, dass das Nettoeinkommen noch einmal um (fiktive) Werbungskosten gekürzt wird. Dies hat zwar eine gewisse „innere Logik“. Allerdings sehen hierin manche Eltern eine „Mogelpackung“, die nur zur Kürzung des Elterngeldes geschaffen wurde. Immerhin beträgt die Werbungskostenpauschale 2011 920,00 €, sodass monatlich durchschnittlich 76,66 € vom zur Berechnung des Elterngeldes maßgeblichen Nettoeinkommen zum Abzug gebracht werden.

Im Jahr 2012 steigt der Betrag gemäß § 9 a S. 1 Nr. 1 EStG sogar auf 1.000,00 €. Dann werden monatlich 83,33 € vom Nettoeinkommen zum Abzug gebracht.

 

maßgebender Pauschbetrag

§ 2c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
 
(1) … Maßgeblich ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a S. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes in der am 1. Januar des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes für dieses Jahr geltenden Fassung.
…
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 2 Abs. 1 S. 3 BEEG
bestimmt den maßgebenden Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

Es ist der Betrag nach § 9 a S. 1 Nr. 1 A EStG in der am 1. Januar des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes für dieses Jahr geltenden Fassung. Dadurch erleichtert sich die Arbeit der Elterngeldstelle, weil sie nicht mehr eine im Laufe des Jahres erfolgte Änderung des Pauschalbetrages sofort berücksichtigen muss.

mehr zum Thema:


Den Beitrag oben liste ich mit ca. 15 weiteren Beiträgen in der folgenden Einführung auf:
  • Allgemeines Sozialrecht in StichwortenKindergeld, Elterngeld und Wohngeld - Einführung

    ... mit ca. 15 Beiträgen ... | 1. Kindergeld ... | 2. Elterngeld ... | 3. Wohngeld ... ... | mehr


Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit weiterführenden Fragen zum Kindergeld, Elterngeld und Wohngeld in dem oben genannten Zusammenhang:
  • blau-weiße Würfel mit Paragrafen Zur Berechnung des Elterngeldes

    Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt … | Anrechnung des Mutterschaftsgeldes ... ... | mehr

  • Schnuller Elterngeld, Elternzeit und SGB II

    ... kurze Erläuterungen zum Elterngeld, zur Anrechnung bei Erhalt von Leistungen zum Hartz 4 und zur Zumutbarkeit der Aufnahme einer Arbeit ... ... | mehr

  • Kindergeldbescheid mit Geldscheinen Anrechnungsfreies Elterngeld bei der Berechnung des …

    ... Elterngeld war bis 2011 in Höhe von 300 € anrechnungsfrei ... | ... dies gilt heute zumindest für Leistungen zum Hartz 4 und zur Sozialhilfe nicht mehr ... ... | mehr


Sie können das Stichwortverzeichnis nutzen, um die Sie interessierende Fragestellung zu finden:
  • Sozialrecht in StichwortenStichwortverzeichnis - Sozialrecht in Stichworten

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort oder den Paragrafen enthalten ... ... | mehr

1 Kommentar (Frage/Antwort)

  1. Susanne Lesche meint

    29.03.2016

    Ich sehe das ebenfalls als eine Mogelpackung an. Vor allem, wenn man knapp über dem Satz liegt und nur 65 % Elterngeld bekommt. Mir fehlen dadurch knapp 100 Euro im Monat, was viel Geld für mich ist. Aber kann man gegen den Abzug der Werbungskosten etwas unternehmen? Lohnt es sich Rechtsmittel gegen den Bescheid einzulegen?

    antworten
Frage

Schreiben Sie einen Kommentar,
fragen/antworten Sie! Antworten abbrechen

Erforderliche Felder sind nur der (Spitz-)name und die E-Mail-Adresse. Ihre E-Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Bitte stellen Sie eine Frage in dem richtigen Zusammenhang! Bitte verschaffen Sie sich durch die Übersichtsseiten und das Stichwortverzeichnis einen Überblick, zu welchem Beitrag die Frage passt. Ich werde nicht alle Fragen beantworten können.



p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

Symbole Fragezeichen und Ausrufezeichen

  • 1 Kommentar
  • mehr zum Thema

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

 

ZUM IMPRESSUM

 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG