Merkzeichen G (Stichwort)
Das Merkzeichen G hat unter anderem Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und für Nachteilsausgleiche bei der Steuer.
Auf der "Schwerbehindertenrecht – Übersicht
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2. Merkzeichen
Außer über das Vorliegen einer Behinderung und des GdB haben die Versorgungsämter auf Antrag darüber zu entscheiden, ob bei dem behinderten Menschen gesundheitliche Merkmale vorliegen, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen sind, …
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(Link: zum Stichwort hier im Internetauftritt) Übersichtsseite Schwerbehindertenrecht " liste ich zu 2. die zu den Merkzeichen verfassten Beiträge auf.
Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit dem Thema Merkzeichen G:
„aG-light“ – der orange Parkausweis für Menschen mit einer Gehbehinderung ohne Merkzeichen aG
... der orange Parkausweis verschafft schwerbehinderten Menschen eine Parkerleichterung, ohne dass die Voraussetzungen des Merkzeichen aG erfüllt sein müssen ..
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Mehrbedarf für behinderte Menschen beim Bürgergeld und der Sozialhilfe
1. Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte Menschen ... | 2. Mehrbedarfszuschläge bei Sozialgeld ... | 3. Mehrbedarf für behinderte Menschen nach dem SGB XII ..
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Merkzeichen G: erheblich gehbehindert
... erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ... | Unfähigkeit, Strecken zurückzulegen, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt
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