Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
  • Kontakt

„aG-light“ – der orange Parkausweis für Menschen mit einer Gehbehinderung ohne Merkzeichen aG

17. Januar 2018, aktualisiert am 23. September 2020 | 6 Kommentare

Zeichen Behindertenrecht: Frau und Mann mit Stock, mit Rollstuhl, ...

Der orangefarbene Parkausweis soll schwerbehinderten Menschen zugute kommen, die die Voraussetzungen für das Merkzeichen „aG“, dessen Zuerkennung ggf. in einem gerichtskostenfreien sozialgerichtlichen Verfahren zu erstreiten wäre (vgl. 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise
 
…
(4) Sind neben dem Vorliegen der Behinderung weitere gesundheitliche Merkmale Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, so treffen …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)
§ 152 Abs. 4 SGB IX
(§ 69 SGB IX a. F.) und § 183 Kostenfreiheit des Verfahrens
 
Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen oder …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 183 SGG
), mehr oder weniger knapp nicht erfüllen. Auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des Merkzeichens aG konnten schwerbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen bei den Straßenverkehrsbehörden ggf. eine Parkerleichterung gemäß § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
 
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen
…
11. von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen …
 
(Link: www.gesetze-im-internet.de vom Bundesministerium der Justiz)
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO
geltend machen (orangefarbener Parkausweis – „aG-light“). Dies ergibt sich aus einem Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 2. Juli 2009.

Der Erlass des Ministeriums in Nordrhein-Westfalen lautet:

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane

können gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrs-Ordnung bestimmte Parkerleichterungen in Anspruch nehmen.
Es hatte sich herausgestellt, dass es zur Mobilitätserhaltung von Behinderten nicht sinnvoll ist, wenn beide Merkzeichen G und B vorhanden sein müssen. Um Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen in Anspruch nehmen zu dürfen, ist das Merkzeichen B zukünftig in Nordrhein-Westfalen nicht mehr notwendig.
Die unter Verzicht auf das Merkzeichen B ausgestellten Behindertenparkausweise sind nur in Nordrhein-Westfalen gültig.
Die Bezirksregierungen werden gebeten, diesen Erlass an die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden weiterzugeben.

zum Download des Erlasses vom 2. Juli 2009, III.7-78-12/6 beim VdK

Die zu erteilende Ausnahmegenehmigung (orangefarbener Parkausweis) ist widerruflich und auf höchstens fünf Jahre zu befristen.

Gemäß einer ersten diesseitigen Einschätzung erhalten auch heute noch – nach dem Inkrafttreten des neuen Teilhaberechts – gemäß dem oben aufgezeigten Erlass besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach Einholung einer ärztlichen Stellungnahme des zuständigen kommunalen Aufgabenträgers den orangefarbenen Parkausweis.

beachte aber:

Die Definition der außergewöhnlichen Gehbehinderung ist im Hinblick auf § 3 Weitere Merkzeichen
 
(1) Im Ausweis sind auf der Rückseite folgende Merkzeichen einzutragen:

1. aG wenn der schwerbehinderte Mensch außergewöhnlich gehbehindert …
 
(Link: www.gesetze-im-internet.de vom Bundesministerium der Justiz)
§ 3 Abs. 1 Nr. SchwAwV
seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr im Straßenverkehrsrecht, sondern in § 229 Persönliche Voraussetzungen
 
…
(3) Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der Behinderung …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 229 Abs. 3 SGB IX
beheimatet. Ob und inwiefern sich nunmehr im Hinblick auf die weiter in § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO und § 6 Ausführungsvorschriften
 
(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über
…
14. die Beschränkung des Haltens und Parkens zugunsten der Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel sowie die Schaffung …
 
(Link: www.gesetze-im-internet.de vom Bundesministerium der Justiz)
§ 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG
geregelten straßenverkehrsrechtlichen Möglichkeiten zukünftig Änderungen in der Handhabung der Gesetze ergeben werden, kann diesseits noch nicht abschließend abgeschätzt werden.

 

mehr zum Thema:


Weitere Beiträge zum Schwerbehindertenrecht liste ich auf der folgenden Übersichtsseite auf:
  • Schwerbehindertenrecht in Stichworten
    Schwerbehindertenrecht - Übersicht

    1. Feststellung der Schwer­be­hin­derten­eigenschaft     4. ...
    2. Merkzeichen
    3. arbeitsrechtliche Bezüge | mehr


Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit weiterführenden Themen zum Schwerbehindertenrecht:
  • Rollstuhl mit Menschen
    Merkzeichen G: erheblich gehbehindert

    Die Voraussetzungen und die Folgen der Gewährung des Merkzeichens G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im … | mehr

  • Schwerbehindertenausweis
    Merkzeichen H: hilflos

    Im Schwerbehindertenausweis ist das Merkzeichen H einzutragen, wenn der schwerbehinderte Mensch hilflos im Sinne des … | mehr

  • blaue Würfel mit Paragrafenzeichen
    Zum Grad der Behinderung – Gesamt-GdB …

    § 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise  … (3) Liegen mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben … | mehr


Über das Stichwortverzeichnis finden Sie weitere Beiträge zu sozialrechtlichen Fragestellungen:
  • Sozialrecht in Stichworten
    Stichwortverzeichnis - Sozialrecht in Stichworten

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort enthalten ... | mehr


 

6 Kommentare (Fragen/Antworten)

  1. PeterMais meint

    15. Oktober 2018

    Guten Tag, gibt es schon neue Erkenntise bzgl.: ?

    „beachte aber: Die Definition der außergewöhnlichen Gehbehinderung ist im Hinblick auf § 3 Abs. 1 Nr. SchwAwV seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr im Straßenverkehrsrecht, sondern in § 229 Abs. 3 SGB IX beheimatet. Ob und inwiefern sich nunmehr im Hinblick auf die weiter in § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO und § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG geregelten straßenverkehrsrechtlichen Möglichkeiten zukünftig Änderungen in der Handhabung der Gesetze ergeben werden, kann diesseits noch nicht abschließend abgeschätzt werden. „

    antworten
  2. Veit Jaehnke meint

    19. Juli 2019

    Guten Tag.

    Ich bin vor 8 Monaten an Krebs erkrankt. In den ersten Monaten konnte Ich noch ganz gut gehen. In den letzten Wochen fällt es mir deutlich zu gehen. Ich benutze jetzt einen Gehstock ober Krücken. Bin zu 100% schwerbehindert.
    Was muss ich tun, um das Merkzeichen AG zu erhalten?

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      26. Juli 2019

      Hallo Herr Jaehnke,

      in dem Beitrag

      Merkzeichen aG: außergewöhnliche Gehbehinderung

      beschreibe ich die Voraussetzungen für die Gewährung des Merkzeichens aG.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      antworten
  3. Iris meint

    18. August 2019

    Iris
    Hallo, besteht Anspruch auf einen orangen Parkausweis bei 100% Schwerbehinderung Merkzeichen G und B. Erkrankungen von Herz und Lunge..

    antworten
  4. Manu meint

    29. August 2020

    Ich habe seit 2012 einen GdB von 100, Merkzeichen G, H, B, RF, VB.

    Mein Antrag auf eine einfachste Parkerleichterung wurde von der Starßenverkehrsbehörde abgelehnt, obwohl ich ein ärztliches Attest beigelegt habe, dass erklärt, dass ich aufgrund der Schwerbehinderung und eines Unfallgeschehens vor 8 Monaten dauerhaft lediglich eine Gehstrecke von unter 100 m bewältigen kann. Man ignorierte das Attest und befragte das Versorgungsamt, das ohne Schweigepflichtsentbindung aufgrund der Aktenlage von 2012 erklärte, die Voraussetzungen seien nicht erfüllt.

    Wenn ich hierzu eine Rechtsvertretung wünsche, welchen Fachanwalt sollte ich aufsuchen? Verkehrsrecht oder Sozialrecht?

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      3. September 2020

      Hallo Manu,

      meines Erachtens können Sie sowohl einen Fachanwalt für Verkehrsrecht als auch einen Fachanwalt für Sozialrecht Ihres Vertrauens beauftragen.

      Es muss aber auch nicht immer ein Fachanwalt sein …

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      antworten
Frage

Schreiben Sie einen Kommentar,
fragen/antworten Sie! Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Die Angabe der E-Mail-Adresse dient nur der Vermeidung von Spam. Nutzen Sie einen "Spitznamen", wenn Ihr Name nicht genannt werden soll. Erforderliche Felder sind nur der (Spitz-)name und die E-Mail-Adresse.
 
Bitte stellen Sie eine Frage in dem richtigen Zusammenhang! Bitte verschaffen Sie sich durch die Übersichtsseiten und das Stichwortverzeichnis einen Überblick, zu welchem Beitrag die Frage passt. Ich werde nicht alle Fragen beantworten können.
 


p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

Zeichen Behindertenrecht: Frau und Mann mit Stock, mit Rollstuhl, ...

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG
▲